Anwalt für Sexualdelikte und Sexualstrafrecht in Hamburg
Sie sind Beschuldigter im Strafverfahren, welches ein Sexualdelikt zum Gegenstand hat? Dann sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren, der auf Sexualstrafrecht spezialisiert ist, denn es handelt sich zumeist um einen Vorwurf, der ganze Existenzen vernichten kann. Der Familienfrieden steht auf dem Spiel, der Beruf ist in Gefahr und die soziale Stigmatisierung sind nicht selten bei Vorwürfen, wie Missbrauch von Kindern und Jugendlichen oder Vergewaltigung. Aber auch bei weniger einschneidenden Straftaten wie Exhibitionismus, “Stealthing” oder “Grooming” sind empfindliche Strafen keine Seltenheit.
Es drohen im schlimmsten Fall Untersuchungshaft und Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Zumeist steht eine Vernehmung oder gar eine Hausdurchsuchung am Anfang der staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungen. Nun bedarf es fachlicher Expertise auf dem Gebiet der Sexualdelikte.
Rechtsanwalt — Strafverteitiger
Robert F. Feist
Sexualdelikte im Strafrecht
Unter Sexualdelikten fasst man insbesondere die folgenden Tatbestände:
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 174 StGB
- Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB
- Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, § 176a StGB
- Sexueller Übergriff, § 177 Abs. 1, 2 StGB
- Sexuelle Nötigung, § 177 Abs. 5 StGB
- Vergewaltigung, § 177 Abs. 6 StGB
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB
- Sexuelle Belästigung, § 184i StGB
- Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie. § 184b StGB*
*Diese Delikte sind nicht abschließend.
Die im Ermittlungsverfahren für den Beschuldigten streitende Unschuldsvermutung wird im Sexualstrafrecht meist ins Gegenteil verkehrt: Vorverurteilung ist vielmehr an der Tagesordnung als in anderen Bereichen des Strafrechts; vergleichen Sie nur die Fälle Kachelmann oder Edathy. Hätten die Behörden dort ordentliche Ermittlungsarbeit geleistet, wäre der ein oder andere Skandal (oder auch der Prozess als solcher) vermeidbar gewesen. Daran muss ein versierter Strafverteidiger die Behörden meistens jedoch erinnern.
In der Arbeit von Verteidigern geht es in aller Regel um Aussagepsychologie. Dies umfasst unter anderem die sogenannte Nullhypothese und den Suggestionseffekt, um nur wenige Fachtermini zu nennen. Die Auseinandersetzung mit den Aussagen der Belastungszeugin im Ermittlungsverfahren sind essenzieller Bestandteil der Verteidigerarbeit, um erfolgreiche Ergebnisse zu erzielen. Geben Sie sich hier nicht weniger als mit dem für Sie besten Verteidiger zufrieden.
Vorwurf im Sexualstrafrecht: Ihr sofortiges Handeln ist jetzt maßgeblich
Sollten Sie eine Vorladung oder gar eine Anklageschrift erhalten haben, denken Sie bitte nicht, dass sich die Angelegenheit von alleine erledigt. Ihr sofortiges Handeln ist gefragt. Sie müssen nun einem Anwalt das Vertrauen schenken, der sein Handwerk versteht. Dies tut die hiesige Kanzlei. Sie ist spezialisiert auf die Verteidigung bei Vorwürfen wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung und dem Besitz von kinderpornographischen Inhalten. Rechtsanwalt Feist hat bereits in seinem Studium seinen Fokus auf das Strafrecht gelegt und in der praktischen Ausbildung bei einem der besten Strafverteidiger auf diesem Gebiet gearbeitet. Heute promoviert und forscht Rechtsanwalt Feist auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts.
Eine Vielzahl seiner vertretenen Fälle spielen sich auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts ab. Ihnen muss kein Fall unangenehm sein. Ist Eile geboten, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie die Kanzlei unter der angegebenen Telefonnummer. Die Handlungsweisen der Landeskriminalämter, die für Sexualdelikte zuständig sind, aber auch die Denkweisen der Fachabteilungen der Staatsanwaltschaften sind der Kanzlei geläufig, sodass verlässliche Einschätzungen abgegeben werden können.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Ein Rechtsanwalt kann für Sie die Ermittlungsakte einsehen und anschließend gezielt an einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie arbeiten. Diese wird anhand der Beweislage (unter anderem der Aussage der Belastungszeugin) und anhand anderer Faktoren, wie beispielsweise die äußeren Tatumstände, getan. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Aussage-gegen-Aussage Konstellation ohne objektive Beweismittel. Hierbei ist ein frühes Tätigwerden des gewählten Anwalts maßgebend. Nur so kann dieser gestalterisch im Ermittlungsverfahren agieren und die Ermittlungen der Polizei lenken. Auch sollte die Vorladung der Polizei nur mit äußerster Vorsicht gesehen werden. Die Polizei dreht dem Beschuldigten oftmals die Wörter im Mund um und hört nur das, was sie hören will.
Das Opfer hingegen wird kaum aussagepsychologisch begutachtet. Oft wird der Aussage des vermeintlichen Tatopfers unkritische Glauben geschenkt. Die Motive für Falschbeschuldigungen sind mannigfaltig. In Betracht kommen unter anderem eine gescheiterte Beziehung, Rache oder schlicht psychische Probleme bei der Anzeigeerstatterin. Hier gilt es aus Sicht eines guten Rechtsanwalts seine aussagepsychologischen Kenntnisse anzuwenden und dem Gericht die Grundlagen der Aussagepsychologie in Erinnerung zu rufen. Diese werden leider bei den Amts- sowie Landgerichten zu oft stiefmütterlich behandelt – sehr zum Leidtragen von Beschuldigten einer Sexualstraftat.
Rechtsanwalt Feist berät Sie bundesweit und ist spezialisiert auf eine maßgeschneiderte Strafverteidigung im Sexualstrafrecht, ohne für viel Aufsehen zu sorgen. Denn Presseberichterstattung ist in den meisten Fällen (jedoch nicht immer!) kontraproduktiv und erschwert die Arbeit mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Verschwiegenheit ist für ihn nicht nur Berufspflicht, sondern eine Selbstverständlichkeit. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen eine Person gehören zu dem schärfsten Schwert des Staates und bedürfen so der absoluten Geheimhaltung.
Das Ziel einer effektiven Verteidigung im Sexualstrafrecht
Primäres Ziel einer guten und durchdachten Verteidigung ist es stets, eine öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern, in der soziale Stigmatisierung und Scham häufig unschöne Begleiterscheinungen sind. Es besteht auch die Möglichkeit, das Verfahren gegebenenfalls im Wege eines Strafbefehls zu lösen. Hierfür müssen Sie allerdings in den allermeisten Fällen verteidigt sein. Aber auch, wenn die Tatumstände relativ klar sind, sollten wesentliche Strafmilderungen erreicht werden, um den hohen gesetzlichen Regelstrafrahmen zu umgehen und so eine geringere Geldstrafe oder Bewährungsstrafe zu erzielen. Dies passiert allerdings nur in Abstimmung mit Ihnen als Mandanten. Wir beraten Sie dabei umfassend.
Lassen Sie sich nicht von dem Irrglauben fehlleiten, dass ein Unschuldiger keinen Verteidiger braucht. Gerade dieser benötigt den besten rechtlichen Beistand, wenn es darum geht, die oftmals einseitige Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft bei einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation zu durchbrechen. Lieber einmal zu oft und zu früh einen Verteidiger engagieren, als einmal zu spät. Die Konsequenzen können enorm sein.
Überwiegend ist derjenige schlecht beraten, der sich zu spät um einen versierten Strafverteidiger bemüht. Sein Strafverfahren in professionelle Hände zu geben, sollte dabei eine Selbstverständlichkeit sein. Vertrauen Sie dabei nicht irgendeinem Anwalt, für den Sie nur irgendein Mandant sind. Vertrauen Sie dem Anwalt, der zu Ihnen passt und der Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite steht. Ist ein Verbrechensvorwurf Gegenstand der behördlichen Ermittlungen, kann auch ein Fall der Pflichtverteidigung möglich sein.
Strafverteidigung für Sexualstrafrecht in Hamburg und bundesweit
Wenn Sie sich fragen, ob es notwendig ist, dass Ihr Verteidiger in Ihrem Heimatort sitzt, lautet die einfache – wenn auch nicht weniger richtige – Antwort: Nein. Das Ermittlungsverfahren ist ohnehin ein schriftliches Procedere. Es geht um den Austausch von Schriftsätzen zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger. In einem möglichen – auch schriftlichen – Zwischenverfahren oder im Strafbefehlsverfahren kommt dann das Gericht hinzu. Die Anfertigung von Schriftsätzen kann auch ein Verteidiger erledigen, der nicht an Ihrem Wohnort sitzt. Es sollte nicht um den Ort der Kanzlei, sondern vielmehr um das fachliche Knowhow des Strafverteidigers gehen. Dass Strafverteidiger für Mandanten tätig sind, die an einem anderen Ort wohnen, kommt häufig vor und ist nicht unüblich.
Durch die technisch modernste Ausstattung der Kanzlei sind Video- und Telefonkonferenzen selbstverständlich. Bei Bedarf können auch verschlüsselte Telekommunikationsmittel und Softwares genutzt werden.
Kontaktaufnahme zum Anwalt
Bitte zögern Sie nicht und nehmen Sie sofort entweder per E‑Mail oder per Telefon Kontakt zu Rechtsanwalt Feist auf, wenn Sie Beschuldigter einer Sexualstraftat sind. Dieser kann Ihnen in der Regel am selben Tag einen Besprechungstermin oder einen Rückruf anbieten, um Ihnen den ersten Schock zu nehmen und um die weiteren Schritte zu initiieren. Wichtig ist, dass Verteidiger und Mandant stets Hand in Hand agieren und als Team gut harmonieren.
Erreichbarkeit in Notfällen
Bei einigen behördlichen Maßnahmen gegen den Beschuldigten ist im besonderen Maße Eile geboten, wie etwa bei Durchsuchungen, vorläufigen Festnahmen oder Verhaftungen. Hier erreichen Sie Rechtsanwalt Feist während der Bürozeiten unter der Büronummer 040 / 239 683 12. Außerhalb der Bürozeiten – etwa zur Nachtzeit – erreichen Sie Rechtsanwalt Feist unter seiner Mobilfunknummer 0151 / 51 91 04 06. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens zu kontaktieren.
Rechtsanwalt Robert F. Feist studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg sowie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Rechtsanwalt Feist ist zudem Lehrbeauftragter sowie Doktorand im Bereich des Strafrechts an der Universität Hamburg.
Bereits während seiner juristischen Ausbildung legte Rechtsanwalt Feist seinen Fokus sowie seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht: So wurde er bereits im Studium von einem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof sowie mehreren renommierten Strafverteidigern gelehrt. In seinem Referendariat war er u. a. bei der Staatsanwaltschaft sowie in mehreren, auf das Strafrecht spezialisierten, Kanzleien tätig.
Seit dem Abschluss des Referendariats promoviert Rechtsanwalt Feist bei Professor Dr. Dr. Kuhli und unterrichtet Studierende im Bereich des materiellen Strafrechts.
Vergütung
Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Strafsachen wird das Honorar zumeist individuell vereinbart – abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Feist klärt Sie frühzeitig über die voraussichtlichen Kosten seiner Arbeit auf. Böse Überraschungen sind damit ausgeschlossen. Dabei ist ihm wichtig, dass die Kosten stets fair, verhältnismäßig sowie transparent gehalten werden. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. In geeigneten Fällen übernimmt Rechtsanwalt Feist Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger.
Kontakt
Sollten Sie einen rechtlichen Rat benötigen, nehmen Sie gerne über das nebenstehende Formular Kontakt zu Rechtsanwalt Robert F. Feist auf, der sich Ihrem Anliegen annimmt und sich schnellstmöglich bei Ihnen meldet.