Rechtsanwalt Robert F. Feist — Strafverteidiger in Hamburg
Das Strafverfahren ist die schärfste Vorgehensweise des Staates gegen den beschuldigten Bürger. Um sich in einem Strafverfahren effektiv verteidigen zu können, benötigt man einen spezialisierten Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts.
Die Kanzlei Feist berät und verteidigt Ihre Mandanten in Hamburg und deutschlandweit mit einer individuellen Strategie, die sich an der jeweiligen Situation des Verfahrens orientiert. Unsere Arbeit zeichnet sich durch außerordentliches Engagement, Unnachgiebigkeit und eine stets unvoreingenommene Denkweise aus. Unsere Kanzlei ist ausschließlich im Strafrecht tätig und verfügt dementsprechend über ausgiebige Erfahrung auf dem Gebiet der strafrechtlichen Beratung und Verteidigung
Rechtsanwalt — Strafverteitiger
Robert F. Feist
Rechtsanwalt Robert F. Feist arbeitet gewissenhaft und analysiert jedes Detail des Falles, um die besonderen Gegebenheiten des Verfahrens nachvollziehen und anhand dieser eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln zu können. Im Gespräch mit den Mandanten werden die bestehenden Möglichkeiten zur Vorgehensweise ausführlich erörtert und Sie erhalten eine ehrliche professionelle Einschätzung zur Lage des Verfahrens. Im Kontakt mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten pflegt die Kanzlei einen sachlichen und zugleich kämpferischen Umgang, der dem Anspruch des Mandanten auf eine nachhaltige Verteidigung im Hinblick auf seine Interessen gerecht wird.
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren?
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist es von großer Bedeutung, sich so schnell wie möglich einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht an die Seite zu holen. So haben Sie die besten Chancen, eine öffentliche Gerichtsverhandlung, welche je nach Art der Anschuldigung exsistenzvernichtend sein könnte, zu umgehen. Durch das frühzeitige Eingreifen des Strafverteidigers kann das Strafverfahren in Richtung eines möglichst günstigen Ausgangs geleitet werden.
Besonders, wenn sich das Verfahren noch in der Ermittlungsphase befindet, hat der Rechtsanwalt mehrere Möglichkeiten, das Verfahren positiv zu beeinflussen. So kann er zum Beispiel im Rahmen einer Schutzschrift Argumente vorbringen, um die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts zu bewegen. Erfahrungsgemäß lässt sich bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit einer klaren Beweislage ebenso die Anregung zur Einstellung gegen Auflagen durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht einfacher durchsetzen, als nach Erhebung der Anklage.
Rechtsanwalt Robert F. Feist und sein Team stehen Ihnen natürlich auch zur Seite, wenn bereits Anklage gegen Sie erhoben wurde. Wir verteidigen Sie ohne Vorbehalte in Bezug auf die Art des Vorwurfs in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sind Sie der institutionellen Macht des Staates ausgeliefert. Deshalb ist es extrem wichtig, einen erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben, der sich bestens mit den strafprozessualen Regeln auskennt, sich ausschließlich für Ihre Interessen einsetzt und die anderen Beteiligten des Verfahrens daran erinnert, dass der Zweifelssatz die Maxime des Strafprozesses ist.
Robert F. Feist hat in seiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt für Strafrecht bereits viele Mandanten erfolgreich bei einer Revision vor dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof vertreten und somit die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die erneute Verhandlung des Strafverfahrens erwirkt. Sein umfangreiches Wissen zur Revision im Strafrecht ist außerdem hilfreich für die Strafverteidigung vor dem Landgericht bzw. Amtsgericht in der Instanz.
Strafverteidiung beruht auf Vertrauen
Jedes Verfahren beginnt mit einer Akteneinsicht. Als Rechtsanwalt hat Robert Feist das Recht auf einen Einblick in Ihre Strafakte (bzw. Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft) und kann so genau nachvollziehen, welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweise für die Tat vorliegen. Wir geben Ihnen anhand der Beweislage unsere ehrliche Einschätzung und machen Ihnen keine leeren Versprechen.
Sowohl das Verfahren selbst als auch der Ausgang des Verfahrens haben im Strafrecht einen massiven Einfluss auf das Leben des Beschuldigten. Uns ist klar, dass das Verfahren für unsere Mandanten eine persönliche Krisensituation darstellt. Gerade deshalb ist es extrem wichtig, einen guten Anwalt an seiner Seite zu haben. Bei einem strafrechtlichen Verfahren sollten Sie nicht auf irgendeinen Anwalt setzen, sondern einen erfahrenen Strafverteidiger mit langjähriger Expertise auf dem Gebiet des Strafrechts engagieren. Da sind Sie bei uns genau richtig, die Kanzlei Feist ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten stets mit einer maßgeschneiderten Strategie, die auf unserer Erfahrung im Strafrecht und den individuellen Gegebenheiten des Verfahrens basiert.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um professionellen Rechtsbeistand in Hamburg zu erhalten!
Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, sollten Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Wir versprechen Ihnen eine effektiven und diskreten Rechtsbeistand. Sie können gerne jederzeit telefonisch oder per E‑Mail an kontakt@ra-feist.de an uns herantreten.
Erreichbarkeit in Notfällen
Bei einigen behördlichen Maßnahmen gegen den Beschuldigten ist im besonderen Maße Eile geboten, wie etwa bei Durchsuchungen, vorläufigen Festnahmen oder Verhaftungen. Hier erreichen Sie Rechtsanwalt Feist während der Bürozeiten unter der Büronummer 040 / 239 683 12. Außerhalb der Bürozeiten – etwa zur Nachtzeit – erreichen Sie Rechtsanwalt Feist unter seiner Mobilfunknummer 0151 / 51 91 04 06. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens zu kontaktieren.
Rechtsanwalt Robert F. Feist studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg sowie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Rechtsanwalt Feist ist zudem Lehrbeauftragter sowie Doktorand im Bereich des Strafrechts an der Universität Hamburg.
Bereits während seiner juristischen Ausbildung legte Rechtsanwalt Feist seinen Fokus sowie seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht: So wurde er bereits im Studium von einem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof sowie mehreren renommierten Strafverteidigern gelehrt. In seinem Referendariat war er u. a. bei der Staatsanwaltschaft sowie in mehreren, auf das Strafrecht spezialisierten, Kanzleien tätig.
Seit dem Abschluss des Referendariats promoviert Rechtsanwalt Feist bei Professor Dr. Dr. Kuhli und unterrichtet Studierende im Bereich des materiellen Strafrechts.
Vergütung
Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Strafsachen wird das Honorar zumeist individuell vereinbart – abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Feist klärt Sie frühzeitig über die voraussichtlichen Kosten seiner Arbeit auf. Böse Überraschungen sind damit ausgeschlossen. Dabei ist ihm wichtig, dass die Kosten stets fair, verhältnismäßig sowie transparent gehalten werden. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. In geeigneten Fällen übernimmt Rechtsanwalt Feist Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger.
Kontakt
Sollten Sie einen rechtlichen Rat benötigen, nehmen Sie gerne über das nebenstehende Formular Kontakt zu Rechtsanwalt Robert F. Feist auf, der sich Ihrem Anliegen annimmt und sich schnellstmöglich bei Ihnen meldet.