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An­walt Straf­recht Hamburg

Sie sind ei­ner Straf­tat be­schul­digt worden?

Egal in wel­chem Sta­di­um sich Ihr Ver­fah­ren be­fin­det — ob Sie eine Vor­la­dung oder be­reits eine An­kla­ge ge­gen sich er­hal­ten ha­ben — geht es jetzt dar­um kei­ne Zeit zu ver­lie­ren und ei­nen er­fah­re­nen und hoch­qua­li­fi­zier­ten Rechts­anwalt wie Rechts­anwalt Feist zu kon­sul­tie­ren, der um ihre Rech­te kämpft.

Wird Ih­nen eine Straf­tat vor­ge­wor­fen, dro­hen je nach Schwe­re er­heb­li­che Stra­fen und da­mit le­bens­ver­än­dern­de Um­stän­de, die nur durch die pro­fes­sio­nel­le Ver­tei­di­gung ei­nes Rechts­an­walts ver­min­dert oder ganz ver­hin­dert wer­den können.

Rechtsanwalt - Strafverteidiger Robert F. Feist

Rechts­anwalt — Strafverteitiger

Robert F. Feist

   040 / 239 683 12
     0151 / 51 91 04 06
   kontakt@ra-feist.de

In­halts­ver­zeich­nis

 

  • Un­se­re Leistungen
  • Wel­che Straf­ta­ten ge­hö­ren zum Strafrecht?
  • Un­se­re Rechtsgebiete
  • War­um soll­ten Sie ei­nen Rechts­anwalt einschalten?
  • Was ist die Strategie/Herangehensweise un­se­rer Verteidigung?

 

 

Un­se­re Leistungen

Die Rechts­an­walts­kanz­lei Feist für Straf­recht mit Sitz in Ham­burg ist eine auf Straf­recht spe­zia­li­sier­te Kanz­lei, die Sie wäh­rend des ge­sam­ten Straf­ver­fah­rens un­ter­stützt und Ih­nen er­fah­ren und kom­pe­tent mit den fol­gen­den Leis­tun­gen stets zur Sei­te steht:

  • Ex­per­ten­ein­schät­zung zur Art des Ver­fah­rens so­wie der zur er­war­ten­den Stra­fe bei Verurteilung
  • Ein­sicht in In­di­zi­en und Be­weis­mit­tel der Staatsanwaltschaft
  • Ent­wi­ckeln der best­mög­li­chen Strategie für eine er­folg­rei­che Verteidigung
  • Wenn mög­lich, das For­cie­ren ei­ner Verfahrenseinstellung

Wel­che Straf­ta­ten ge­hö­ren zum Strafrecht?

Das all­ge­mei­ne Straf­recht um­fasst vie­le ver­schie­de­ne Straf­ta­ten von un­ter­schied­li­cher Schwe­re, die mit un­ter­schied­li­chen Straf­ma­ßen be­dacht sind. Im Fol­gen­den se­hen Sie eine Auf­lis­tung mög­li­cher De­lik­te, die straf­recht­lich ver­folgt wer­den und bei de­nen Sie sich an Rechts­anwalt Feist zur Ver­tei­di­gung wen­den können

  • Be­trug & Betrugs-Delikte
  • Nö­ti­gung
  • Nach­stel­lung
  • Haus­frie­dens­bruch
  • Be­lei­di­gung
  • Üble Nach­re­de
  • Ver­leum­dung
  • Heh­le­rei
  • Ver­ge­wal­ti­gung, se­xu­el­ler Miss­brauch, se­xu­el­le Nötigung
  • Er­pres­sung
  • Sach­be­schä­di­gung
  • Kör­per­ver­let­zung
  • Mord, Tot­schlag, fahr­läs­si­ge Tötung
  • Brand­stif­tung
  • Kor­rup­ti­on
  • Ur­kun­den­fäl­schung
  • Fal­sche Verdächtigung
  • Un­er­laub­tes Ent­fer­nen vom Unfallort
  • Trun­ken­heit am Steuer
  • Frei­heits­be­rau­bung
  • Un­ter­schla­gung

Egal we­gen wel­cher Straf­tat ge­gen Sie er­mit­telt wird, Rechts­anwalt Feist wird Ih­nen ohne Vor­be­hal­te bei­ste­hen und Sie vertreten. 

Un­se­re Rechtsgebiete:

Die Rechts­an­walts­kanz­lei Feist ist auf ein brei­tes Spek­trum im Be­reich des Strafrechts spe­zia­li­siert und un­ter­stützt ihre Man­dan­ten in Ver­fah­ren zu ver­schie­de­nen Schwer­punk­ten. Im Fol­gen­den sind alle Rechts­ge­bie­te ein­mal aufgeführt:

  • Arz­nei­mit­tel­straf­recht
  • Be­täu­bungs­mit­tel­straf­recht
  • Ju­gend­straf­recht
  • Se­xu­al­straf­recht
  • Sport­straf­recht
  • Ver­kehrs­straf­recht
  • Wirt­schafts­straf­recht
  • Or­ga­ni­sier­te Kriminalität
  • Ver­tei­di­gung in Ka­pi­tal­de­lik­ten (Ver­bre­chen ge­gen das Le­ben und die kör­per­li­che Unversehrtheit)
  • All­ge­mei­nes Strafrecht

Je­des Rechts­ge­biet ver­fügt über ei­ge­ne ge­setz­li­che Re­ge­lun­gen, für die es das an­ge­mes­se­ne Rechts­wis­sen und Know­how be­nö­tigt. Es ist da­her drin­gend zu emp­feh­len, im­mer ei­nen An­walt zu kon­tak­tie­ren, der ex­pli­zit auf ein be­stimm­tes Gebiet spe­zia­li­siert ist.

War­um soll­ten Sie ei­nen Rechts­anwalt einschalten?

Wenn Sie ei­ner Straf­tat be­schul­digt wer­den, ist es für Sie un­be­dingt er­for­der­lich so schnell wie mög­lich ei­nen auf das für das Ver­fah­ren nö­ti­ge Rechts­ge­biet spe­zia­li­sier­ten Rechts­anwalt zu kon­tak­tie­ren. Sie ste­hen ei­nem gro­ßen Rechts­ap­pa­rat ge­gen­über, wel­chem ein Laie ohne pro­fes­sio­nel­le recht­li­che Un­ter­stüt­zung kei­nes­falls al­lein ge­gen­über­tre­ten soll­te. Ist man den recht­li­chen In­sti­tu­tio­nen schutz­los aus­ge­lie­fert, kann dies dras­ti­sche, le­bens­ver­än­dern­de Fol­gen ha­ben, die mit an­ge­mes­se­ner recht­li­cher Ver­tre­tung ver­meid­bar ge­we­sen wä­ren. Ein Rechts­anwalt un­ter­stützt Sie mit sei­ner Ex­per­ti­se da­bei, das mög­li­che Straf­maß ab­zu­wen­den oder so weit zu ver­min­dern, wie es geht. Die Dring­lich­keit und Sinn­haf­tig­keit ei­nes Rechts­an­walts sind auch an der Tat­sa­che ab­zu­le­sen, dass Ih­nen bei An­kla­gen we­gen schwe­re­ren Straf­ta­ten, bei de­nen eine Frei­heits­stra­fe von über ei­nem Jahr zu er­war­ten ist, vom Ge­richt ein Pflicht­ver­tei­di­ger zu­ge­wie­sen wird.

Beim Ein­schal­ten ei­nes Rechts­an­walts soll­ten Sie wie er­wähnt kei­ne Zeit ver­lie­ren und schon im An­fangs­sta­di­um des Er­mitt­lungs­ver­fah­rens in Ak­ti­on tre­ten. Denn schon früh in ei­nem Ver­fah­ren kann des­sen Aus­gang mit der rich­ti­gen Her­an­ge­hens­wei­se in die rich­ti­gen Bah­nen ge­lenkt wer­den. Ein Rechts­anwalt kann für Sie früh er­mit­teln, wie es um Ihre pro­zes­sua­le Si­tua­ti­on be­stellt ist, denn oft­mals ist die­se nicht von Be­ginn an klar und es muss ab­ge­klärt wer­den, ob Sie als Zeu­ge oder Be­schul­dig­ter zum Ge­richt ge­la­den wer­den. Dar­über hin­aus geht es be­reits im frü­hen Sta­di­um dar­um, eine Strategie zu ent­wi­ckeln und bei­spiels­wei­se zu ent­schei­den, ob der Be­schul­dig­te von sei­nem Schwei­ge­recht Ge­brauch ma­chen soll­te oder aber eine Ein­las­sung, also eine Stel­lung­nah­me des An­ge­klag­ten, bes­ser ge­eig­net ist, um die Chan­cen für eine er­folg­rei­che Ver­tei­di­gung zu er­hö­hen. Auch kön­nen im Früh­sta­di­um be­reits ei­ge­ne Be­weis­mit­tel und ge­ge­be­nen­falls Zeu­gen an­ge­sam­melt wer­den und es kön­nen sämt­li­che recht­li­chen Mit­tel, die der Strategie zu­träg­lich sind, mit aus­rei­chend Zeit vor der Ver­hand­lung ge­prüft wer­den. Umso frü­her ein Rechts­anwalt kon­sul­tiert wird, des­to bes­ser kann die­ser sich also auf die Ver­tei­di­gung vor­be­rei­ten und die Chan­cen auf eine Ein­stel­lung oder eine be­trächt­li­che Straf­min­de­rung stei­gen dras­tisch. Zö­gern Sie also bei ei­ner An­kla­ge ge­gen ihre Per­son nicht lan­ge und kon­tak­tie­ren Sie Rechts­anwalt Feist, um die Wei­chen für eine er­folg­rei­che Ver­tei­di­gung zu stellen.

Was ist die Strategie/Herangehensweise un­se­rer Verteidigung?

Ihr Rechts­anwalt wird im ge­sam­ten Ver­tei­di­gungs­pro­zess für Ihre Rech­te kämp­fen und pro­fes­sio­nell, stra­te­gisch und or­ga­ni­siert das best­mög­li­che Er­geb­nis für Sie er­zie­len. Was ein Rechts­anwalt im Ein­zel­nen leis­tet und mit wel­cher Her­an­ge­hens­wei­se er sie ver­tei­di­gen wird, er­fah­ren Sie Schritt für Schritt hier:

Zu Be­ginn des Pro­zes­ses wird Rechts­anwalt Feist Sie in den Ab­lauf des Straf­ver­fah­rens ein­wei­hen und Sie über Ihre Rech­te auf­klä­ren, da­mit Sie im­mer im Bil­de über den Stand und den Cha­rak­ter des Ver­fah­rens sind. Er wird ei­nen An­trag auf Ak­ten­ein­sicht in die Er­mitt­lungs­ak­ten der Staats­an­walt­schaft stel­len, um ge­nau zu er­ör­tern, was Ih­nen vor­ge­wor­fen wird und mit wel­chen Be­weis­mit­teln und Fak­ten die Ge­gen­sei­te ar­gu­men­tiert. Auch wird er den In­halt der Ak­ten mit Ih­nen per­sön­lich be­spre­chen. So­bald die Pa­ra­me­ter und die Aus­gangs­la­ge des Ver­fah­rens da­mit klar und deut­lich de­fi­niert sind, kann eine er­folgs­ver­spre­chen­de Strategie für die Ver­tei­di­gung ent­wi­ckelt wer­den. Das best­mög­li­che Ziel da­bei ist es, ent­we­der eine kom­plet­te Ein­stel­lung des Ver­fah­rens zu er­wir­ken oder zu ver­hin­dern, dass es zu ei­ner amt­li­chen Ge­richts­ver­hand­lung kommt. In letz­te­rem Fall kann dies durch die Er­wir­kung ei­nes Straf­be­fehls er­reicht wer­den. Bei ei­nem Straf­be­fehl wird eine rechts­kräf­ti­ge Ver­ur­tei­lung ohne eine münd­li­che Ver­hand­lung getroffen.

Ob ein Ver­fah­ren ein­ge­stellt oder eine Haupt­ver­hand­lung ver­hin­dert wer­den kann, hängt auch stark von der Schwe­re der vor­ge­wor­fe­nen Straf­tat ab. Soll­te es doch zu ei­ner Haupt­ver­hand­lung kom­men, wird Ihr Rechts­anwalt wei­te­re Stra­te­gien zur Ver­tei­di­gung ent­wi­ckeln, in­dem er die Be­weis­last der Staats­an­walt­schaft durch ei­ge­ne Do­ku­men­te oder Zeu­gen­aus­sa­gen ver­min­dert und Sie als Man­dan­ten ent­las­tet. Je nach dem, was für eine Be­weis­last vor­liegt, kann es da­bei un­ter­schied­li­che Stra­te­gien ge­ben. Soll­te die Be­weis­last der Staats­an­walt­schaft ge­nug An­sät­ze zu Zwei­feln ge­ben, kann durch ei­ge­ne Be­weis­mit­tel im bes­ten Fal­le ein Frei­spruch er­wirkt wer­den. Soll­te die Be­weis­last je­doch so stark sein, dass nur ein um­fas­sen­des Ge­ständ­nis des Man­dan­ten zu ei­ner Straf­min­de­rung führt, wird Ihr Rechts­anwalt Sie dar­über in­for­mie­ren. Ein gu­ter, in­for­mier­ter Rechts­anwalt weiß stets in je­der Si­tua­ti­on ei­ner Ver­hand­lung, wel­che Strategie zum best­mög­li­chen Er­geb­nis führt, und berät den Man­dan­ten dementsprechend.

Sie be­nö­ti­gen ei­nen An­walt für Straf­recht in Hamburg?

Wenn Sie das Ziel ei­nes Er­mitt­lungs­ver­fah­rens sind und ei­nen Straf­ver­tei­di­ger be­nö­ti­gen oder recht­li­chen Rat nach ei­ner An­kla­ge su­chen, kon­tak­tie­ren Sie ger­ne die Kanz­lei Feist über das ne­ben­ste­hen­de Kon­takt­for­mu­lar. Rechts­anwalt Feist wird sich so schnell wie mög­lich bei Ih­nen zu­rück mel­den und ihr An­lie­gen be­ar­bei­ten. So kön­nen schnell ein Ter­min für eine Be­ra­tung über ihre recht­li­che Si­tua­ti­on so­wie wei­te­re Schrit­te ver­ein­bart werden.

Er­reich­bar­keit in Notfällen

Bei ei­ni­gen be­hörd­li­chen Maß­nah­men ge­gen den Be­schul­dig­ten ist im be­son­de­ren Maße Eile ge­bo­ten, wie etwa bei Durch­su­chun­gen, vor­läu­fi­gen Fest­nah­men oder Ver­haf­tun­gen. Hier er­rei­chen Sie Rechts­anwalt Feist wäh­rend der Bü­ro­zei­ten un­ter der Bü­ro­num­mer 040 / 239 683 12. Au­ßer­halb der Bü­ro­zei­ten – etwa zur Nacht­zeit – er­rei­chen Sie Rechts­anwalt Feist un­ter sei­ner Mo­bil­funk­num­mer 0151 / 51 91 04 06. Sie ha­ben das Recht, Ih­ren Ver­tei­di­ger in je­der Lage des Ver­fah­rens zu kontaktieren.

Der Rechts­anwalt

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Rechts­anwalt Robert F. Feist stu­dier­te Rechts­wis­sen­schaft an der Uni­ver­si­tät Ham­burg so­wie an der Humboldt-Universität zu Ber­lin. Rechts­anwalt Feist ist zu­dem Lehr­be­auf­trag­ter so­wie Dok­to­rand im Be­reich des Strafrechts an der Uni­ver­si­tät Hamburg.

Be­reits wäh­rend sei­ner ju­ris­ti­schen Aus­bil­dung leg­te Rechts­anwalt Feist sei­nen Fo­kus so­wie sei­nen Tä­tig­keits­schwer­punkt auf das Straf­recht: So wur­de er be­reits im Stu­di­um von ei­nem Vor­sit­zen­den Rich­ter am Bun­des­ge­richts­hof so­wie meh­re­ren re­nom­mier­ten Straf­ver­tei­di­gern ge­lehrt. In sei­nem Re­fe­ren­da­ri­at war er u. a. bei der Staats­an­walt­schaft so­wie in meh­re­ren, auf das Straf­recht spe­zia­li­sier­ten, Kanz­lei­en tätig. 

Seit dem Ab­schluss des Re­fe­ren­da­ri­ats pro­mo­viert Rechts­anwalt Feist bei Pro­fes­sor Dr. Dr. Kuhli und un­ter­rich­tet Stu­die­ren­de im Be­reich des ma­te­ri­el­len Strafrechts.

 

Ver­gü­tung

Die Kos­ten ei­nes Rechts­an­walts rich­ten sich grund­sätz­lich nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz. In Straf­sa­chen wird das Ho­no­rar zu­meist in­di­vi­du­ell ver­ein­bart – ab­hän­gig vom Um­fang der an­walt­li­chen Tä­tig­keit. Rechts­anwalt Feist klärt Sie früh­zei­tig über die vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten sei­ner Ar­beit auf. Böse Über­ra­schun­gen sind da­mit aus­ge­schlos­sen. Da­bei ist ihm wich­tig, dass die Kos­ten stets fair, ver­hält­nis­mä­ßig so­wie trans­pa­rent ge­hal­ten wer­den. Ein Ge­spräch zur ers­ten Ori­en­tie­rung ist stets kos­ten­los. In ge­eig­ne­ten Fäl­len über­nimmt Rechts­anwalt Feist Ihre Ver­tei­di­gung auch als Pflichtverteidiger.

 

Kon­takt

Soll­ten Sie ei­nen recht­li­chen Rat be­nö­ti­gen, neh­men Sie ger­ne über das ne­ben­ste­hen­de For­mu­lar Kon­takt zu Rechts­anwalt Robert F. Feist auf, der sich Ih­rem An­lie­gen an­nimmt und sich schnellst­mög­lich bei Ih­nen meldet.