Anwalt Strafrecht
Robert F. Feist ist Rechtsanwalt aus Leidenschaft. Er hat bereits die Interessen einer Vielzahl von Mandanten in Strafverfahren in Norddeutschland und bundesweit wirkungsvoll durchgesetzt.Dabei ist ihm besonders der volle Einsatz, Kampfgeist, aber auch Empathie und eine herausragende Fachkompetenz für eine erfolgreiche Strafverteidigung bei jedem einzelnen Mandanten wichtig.
Sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren? So kontaktieren Sie Rechtsanwalt Robert F. Feist, damit er Ihnen noch am selben Tag einen Rückruf oder sogar einen Besprechungstermin anbieten kann, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Rechtsanwalt — Strafverteitiger
Robert F. Feist
Inhaltsverzeichnis
- Welche Leistungen werden angeboten?
- Kompetenzen
- Welche Rechtsgebiete zählen zu den Leistungen?
- Welche Vorteile hat die Beauftragung eines Anwaltes?
- Wann sollte ein Anwalt beauftragt werden?
- Gebührentabelle
- FAQs
Welche Leistungen werden angeboten?
Sie als Mandat sollten nicht nur eine gute Strafverteidigung genießen, sondern eine ausgezeichnete. Die ist nur leider keine Selbstverständlichkeit. Deshalb sollte Ihnen eine professionelle Strafverteidigung zur Seite stehen, die Ihnen folgende Versprechen und Servicephilosophie garantieren kann:
- Ein Anwalt zeichnet sich durch seine Kompetenzen aus. Er sollte beispielsweise unter anderem einen Prädikatsabschluss im ersten und/oder zweiten Staatsexamen, Publikationen in Fachzeitschriften, einen Doktortitel, einen Fachanwaltstitel oder eine Dozententätigkeit im Strafrecht vorweisen können.
- Eine höchstmögliche Motivation für Ihren Fall.
- Als Fachanwalt tätig sein oder eine hohe Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet vorweisen können, wie beispielsweise im Strafrecht.
- Eine starke Persönlichkeit haben. D.h.: Empathie, Kampfgeist, Souveränität, Resilienz, Verhandlungsgeschick und eine Berufsausübung aus Überzeugung und Leidenschaft vorweisen können.
Kompetenzen
Rechtsanwalt Robert F. Feist steht Ihnen mit seiner gesamten Kompetenz engagiert zur Seite. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg und der Humboldt-Universität zu Berlin. Zudem ist er Lehrbeauftragter sowie Doktorand im Strafrecht an der Universität Hamburg. Seit seinem Abschluss des Referendariats und seiner Promotion bei Professor Dr. Dr. Kuhli unterrichtet er Studierende im Bereich des materiellen Strafrechts. Das dadurch verstärkt vorhandene Präsenzwissen, vor allem in Hinsicht auf die aktuelle Rechtsprechung, zahlt sich in nahezu jedem Verfahren für seine Mandanten aus.
Bereits während seiner juristischen Ausbildung legte Rechtsanwalt Feist seinen Tätigkeitsschwerpunkt und Fokus auf das Strafrecht: Im Studium wurde er von einem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof sowie mehreren renommierten Strafverteidigern gelehrt. Während seines Referendariats war Robert F. Feist bei der Staatsanwaltschaft sowie mehreren, auf das Strafrecht spezialisierten, Kanzleien tätig.
Robert F. Feist:
- Rechtsanwalt und Strafverteidiger
- Hochspezialisiert im Strafrecht
- Langjährige Erfahrungen im Sexualstrafrecht
- Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität Hamburg
Welche Rechtsgebiete zählen zu den Leistungen?
Das Leistungsspektrum von Robert F. Feist umfasst sämtliche Bereiche des allgemeinen Strafrechts sowie des Sexualstrafrechts:
Allgemeines Strafrecht:
- Raub
- räuberische Erpressung
- räuberischer Diebstahl
- schwerer Raub
- räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
- Diebstahl
- Bandendiebstahl
- Wohnungseinbruchsdiebstahl
- Einbruchsdiebstahl
- besonders schwerer Fall des Diebstahls
- Unterschlagung
- Körperverletzung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- schwere Körperverletzung
- gefährliche Körperverletzung
- Beteiligung an einer Schlägerei
- Mord
- Totschlag
- Hehlerei
- Nötigung
- Bedrohung
- Freiheitsberaubung
- Betrug
- Subventionsbetrug
- Computerbetrug
- Untreue
- Korruptionsdelikte
- Urkundenfälschung
- Urkundenunterdrückung
- Fälschung technischer Aufzeichnungen
- Verkehrsstraftaten
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Brandstiftungsdelikte
- Beleidigung
- üble Nachrede
- Verleumdung
- Stalking/Nachstellung
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- falsche Verdächtigung
- Strafvereitelung u.a.
Sexualstrafrecht:
- Sexuelle Nötigung
- Vergewaltigung
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb
- Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie u.a.
Welche Vorteile hat die Beauftragung eines Anwaltes?
Robert F. Feist hat es sich zur Aufgabe gemacht, wann immer erforderlich, den juristischen, aber stets konstruktiven Konflikt zu suchen und mit allen rechtlichen Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen für Sie, seine Mandanten zu kämpfen.
Denn in kaum einem anderen Rechtsgebiet kommt es so auf den Anwalt an, wie im Strafrecht. Hier kann der richtige Anwalt die Weichen für den Ausgang des Verfahrens entscheidend stellen.
Häufig wird dabei nämlich übersehen, dass es vor allem im Strafrecht einen großen Ermessensspielraum gibt. Die Rechtsfolgen können hier von der Verfahrenseinstellung und dem Absehen der Strafe, über Geldauflagen oder Bußgeld, bis hin zu einem Freispruch oder eine Bewährung statt Freiheitsstrafen reichen.
Als auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt garantiere ich Ihnen für jedes strafrechtliche Anliegen eine passende Verteidigungsstrategie – auch, wenn dafür eine rigorose Umsetzung der Rechtsposition des Mandanten erforderlich ist.
Vor allem im Strafrecht ist das Ergebnis meist offen. Denn oft sind die beweiserheblichen Tatsachen nicht eindeutig, es fehlen Sachbeweise oder Zeugen machen widersprüchliche Angaben. Daher können sich allein aus rechtlicher Sicht genügend juristische Probleme ergeben, die das Verfahren ganz anders ausgehen lassen, als zunächst vermutet.
Wann sollte ein Anwalt beauftragt werden?
In jedem Fall. Es lohnt sich immer, einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt mit Ihrer Strafverteidigung zu beauftragen. Denn Ihre Freiheit sollten Sie aktiv verteidigen, wozu auch Ihre Strafverteidigung im Falle eines Verfahrens und eine eventuelle Strafverfolgung zählen.
Rechtsanwalt Feist berät Sie gern zu allen Fragen rund um Ihr Anliegen. Er beantragt Akteneinsicht beim zuständigen Staatsanwalt oder dem Gericht, hilft Ihnen dabei, nach Schwachstellen in der Ermittlung zu suchen und klärt Sie über die Punkte auf, die wirklich wichtig sind. Dabei zählt vor allem eines: Äußern Sie sich niemals zur Sache in einem Strafverfahren, ohne vorher zumindest Akteneinsicht erhalten zu haben.
Der Vorwurf von den Ermittlungsbehörden fußt meist einzig und allein auf Angaben von Zeugen. In vielen Fällen sind die allerdings selbst die Geschädigten und können somit Sachverhalte nicht vollkommen objektiv darstellen. Ein Ansatzpunkt in der Strafverteidigung. Mit dem Ziel: das Strafverfahren noch vor der Eröffnung der Hauptverhandlung zu einer Einstellung zu bringen. Ist das nicht realistisch, werden gemeinsam mit Ihnen weitere Strategien erörtert.
Gebührentabelle
Die exakten Kosten für einen Anwalt hängen immer von dem jeweiligen Fall sowie dessen Umfang und Schwierigkeit ab. Sind diese Informationen gegeben, können die tatsächlichen Anwaltskosten anhand verschiedener Modelle berechnet werden. Eines dieser Modelle ist beispielsweise das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Anlage 1, Teil 4 sind die Gebühren für Strafverteidiger festgeschrieben. Allerdings handelt es sich hier lediglich um Rahmengebühren. Hier werden die Kosten also anhand von Mindestgebühren, Mittelgebühren und Höchstgebühren berechnet. Meist wird in der Praxis mindestens die Mittelgebühr angesetzt. Die verschiedenen gesetzlichen Gebühren sind jedoch für viele schwer nachvollziehbar. Denn die reichen von Grundgebühren, über Verfahrensgebühren, Terminsgebühren und Rechtsmittelgebühren, bis hin zu Aufschlägen und vielem mehr. Welche dieser Kosten und in welcher Höhe diese anfallen werden, kann nur schwer vorausgesagt werden. Denn der Anwalt kann lediglich im Voraus eine Prognose abgeben, was den Mandanten in etwa erwarten wird.
Dennoch kann eine Beispielrechnung Anhaltspunkte liefern, mit was und in welcher Höhe unter anderem grob gerechnet werden kann. Das nachfolgende Beispiel soll aufzeigen, auf welche Weise sich die Kosten in einem Strafverfahren zusammensetzen können. Dabei soll lediglich ein durchschnittlicher Fall ohne Besonderheiten betrachtet werden. Weshalb ausschließlich die gesetzliche Mittelgebühr als Ansatz verwendet wird.
Die folgenden Gebühren können dennoch noch stark variieren, da beispielsweise weitere Positionen hinzukommen könnten. In der Praxis wird meist mit einer Honorarvereinbarung gearbeitet. Diese bietet den Mandanten eine größere Kostentransparenz.
Gebühr |
Gebührennummer |
Gebührenhöhe |
1) Grundgebühr |
Nr. 4100 RVG-VV |
220,00 EUR |
2) Terminsgebühr Haftprüfung |
Nr. 4102 RVG-VV |
187,00 EUR |
3) Vorbereitendes Verfahren |
Nr. 4104 RVG-VV |
181,50 EUR |
4) Verfahrensgebühr 1. Rechtszug |
Nr. 4106 RVG-VV |
181,50 EUR |
5) Terminsgebühr 1. Rechtszug |
Nr. 4108 RVG-VV |
302,50 EUR |
6) Auslage Aktenversendungsgebühr |
- |
12,00 EUR |
7) Auslagenpauschale |
Nr. 7002 RVG-VV |
20,00 EUR |
8) Nettobetrag |
- |
1.104,5 EUR |
9) 19% Umsatzsteuer |
Nr. 7008 RVG-VV |
176,35 EUR |
10) Gesamtbetrag |
- |
1.314,36 EUR |
FAQs
Sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren, ist Zeit wertvoll. Sie sollten schnellstmöglich und so frühzeitig wie möglich einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden, die sich zu Ihrem Nachteil auswirken könnten. Kontaktieren Sie den Anwalt in dem Moment, in dem Sie erfahren, dass in einem Strafverfahren gegen Sie ermittelt wird, hat der Anwalt noch gute Chancen, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. In diesem Fall sind folgende Informationen für Sie wichtig:
Was kostet die Strafverteidigung?
Ein kompetenter Strafverteidiger kann eine Hauptverhandlung oftmals verhindern. Dadurch sparen Sie sich die Kosten, die im Falle einer Verurteilung und somit Strafe auf Sie zukommen würden, wie etwa eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. In der Erstberatung wird über eine Kostenprognose gesprochen, meist wird zudem eine Kostenvereinbarung getroffen.
Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Als Beschuldigter eines Strafverfahrens, sollten Sie dessen Ablauf kennen: Zunächst kommt es zu einem Ermittlungsverfahren, anschließend folgt das sogenannte Zwischenverfahren, dann das Hauptverfahren und im Anschluss können Sie Berufung oder Revision einlegen.
Was passiert, wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen werden?
Wenn Sie eine Vorladung bei der Polizei erhalten haben, sollten Sie vorsichtig sein. Sie sollten wissen, dass Sie als Beschuldigter grundsätzlich nicht dazu verpflichtet sind, eine polizeiliche Vorladung zu befolgen. Denn die Gefahr, dass Sie Informationen liefern, die Sie selbst belasten würden, ist hoch.
Stattdessen sollten Sie immer zunächst Akteneinsicht beantragen und zuvor von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Zudem sollten Sie sofort einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren.
Was tun bei einer Durchsuchung?
In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann es auch zu einer Durchsuchung kommen. Diese kann sowohl privat als auch beruflich belastend sein. In einem solchen Moment sollte dennoch Ruhe bewahrt werden. Auch in diesem Fall sollte spätestens jetzt ein Anwalt für Strafrecht kontaktiert werden, um Fehler zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um professionellen Rechtsbeistand bei einem Strafverfahren zu erhalten!
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren und wünschen eine Betreuung, mehr Informationen rund um die Strafverteidigung, das Strafgesetz und den Ablauf eines Strafverfahrens? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren umgehend Rechtsanwalt Robert F. Feist. Er kann Ihnen noch am selben Tag einen Rückruf oder sogar Besprechungstermin anbieten und kann mit Ihnen so direkt die nächsten Schritte besprechen.
Erreichbarkeit in Notfällen
Bei einigen behördlichen Maßnahmen gegen den Beschuldigten ist im besonderen Maße Eile geboten, wie etwa bei Durchsuchungen, vorläufigen Festnahmen oder Verhaftungen. Hier erreichen Sie Rechtsanwalt Feist während der Bürozeiten unter der Büronummer 040 / 239 683 12. Außerhalb der Bürozeiten – etwa zur Nachtzeit – erreichen Sie Rechtsanwalt Feist unter seiner Mobilfunknummer 0151 / 51 91 04 06. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens zu kontaktieren.
Rechtsanwalt Robert F. Feist studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg sowie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Rechtsanwalt Feist ist zudem Lehrbeauftragter sowie Doktorand im Bereich des Strafrechts an der Universität Hamburg.
Bereits während seiner juristischen Ausbildung legte Rechtsanwalt Feist seinen Fokus sowie seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht: So wurde er bereits im Studium von einem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof sowie mehreren renommierten Strafverteidigern gelehrt. In seinem Referendariat war er u. a. bei der Staatsanwaltschaft sowie in mehreren, auf das Strafrecht spezialisierten, Kanzleien tätig.
Seit dem Abschluss des Referendariats promoviert Rechtsanwalt Feist bei Professor Dr. Dr. Kuhli und unterrichtet Studierende im Bereich des materiellen Strafrechts.
Vergütung
Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Strafsachen wird das Honorar zumeist individuell vereinbart – abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Feist klärt Sie frühzeitig über die voraussichtlichen Kosten seiner Arbeit auf. Böse Überraschungen sind damit ausgeschlossen. Dabei ist ihm wichtig, dass die Kosten stets fair, verhältnismäßig sowie transparent gehalten werden. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. In geeigneten Fällen übernimmt Rechtsanwalt Feist Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger.
Kontakt
Sollten Sie einen rechtlichen Rat benötigen, nehmen Sie gerne über das nebenstehende Formular Kontakt zu Rechtsanwalt Robert F. Feist auf, der sich Ihrem Anliegen annimmt und sich schnellstmöglich bei Ihnen meldet.