Rechtsanwalt Sexualstrafrecht Hamburg
Strafrechtliche Vorwürfe sind für die betroffenen Personen nie leicht. Vor allem, wenn sie sich als Falschbeschuldigung herausstellen.
Doch besonders sensibel ist der Vorwurf eines Sexualdelikts. Denn allein die Beschuldigung genügt meist, um das private und auch berufliche Leben sowie die soziale Existenz der oder des Beschuldigten zu beeinträchtigen oder sogar zu zerstören. Demnach zählen Strafverteidigungen im Sexualstrafrecht zu den schwierigsten überhaupt. Denn dabei fehlen nicht selten belastbare Sachbeweise und es steht oft Aussage gegen Aussage.
Rechtsanwalt — Strafverteitiger
Robert F. Feist
Inhaltsverzeichnis
- Welche Leistungen bietet die Kanzlei?
- Was tun bei Vorwurf des Sexualdelikts?
- Was tun bei Aussage-gegen-Aussage?
- Welche Erfahrungen hat der Anwalt?
- Wie kann ein Anwalt helfen?
- Welche Sexualdelikte gibt es?
Welche Leistungen bietet die Kanzlei?
Nicht nur, um die Ermittlungsbehörde an eine mögliche Falschbeschuldigung zu erinnern, ist ein erfahrener Strafverteidiger unerlässlich. Beim Vorwurf einer Sexualstraftat ist vor allem sofortiges Handeln wichtig. Denn hier wird oftmals mit besonderer Härte vorgegangen. So sind in diesen Fällen Hausdurchsuchungen oder Haftbefehle keine Seltenheit. Ein professioneller Strafverteidiger wird deshalb seine Strategie bereits im Ermittlungsverfahren ansetzen, um für den möglicherweise zu Unrecht Beschuldigten das Hauptverfahren zu vermeiden.
Rechtsanwalt Robert F. Feist legte bereits früh in seiner Ausbildung den Fokus und seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht. Der Grundstein dafür wurde im Studium bei einem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof sowie mehreren renommierten Strafverteidigern gelegt. Dadurch wurde er für die Tatsache von Falschbeschuldigungen und Situationen wie Aussage gegen Aussage sensibilisiert, mit denen er in Hamburg beinahe täglich in der Praxis konfrontiert wird.
Was tun bei Vorwurf des Sexualdelikts?
Steht der Vorwurf eines Sexualdelikts im Raum, sollte schnellstmöglich ein Rechtsanwalt, spezialisiert auf Strafrecht, hinzugezogen werden. Denn sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft bringen bei Vorwürfen dieser Art ihre Mittel mit Hartnäckigkeit zum Einsatz – wie beispielsweise Hausdurchsuchungen oder in manchen Fällen auch Haftbefehle. Dann könnte Untersuchungshaft drohen. Deshalb ist sofortiges Handeln unabdingbar. Taktisch kluge Verteidigungsstrategien und eine professionelle, engagierte Strafverteidigung können dies oft verhindern. Das geht am besten bereits in einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens – um am Ende nicht nur zu reagieren, sondern das Verfahren aktiv zu gestalten.
Was tun bei (Falsch-)Beschuldigung?
Auch Falschbeschuldigungen lassen sich nach unserer Erfahrung besonders zu Beginn des Ermittlungsverfahrens effektiv aufklären. Denn dann kann noch ausreichend Einfluss auf die Ermittlungen genommen werden. Inzwischen ist das Sexualstrafrecht ein umfangreiches und eigenständiges Rechtsgebiet. Die Fülle an komplizierter Tatbestände lässt sich wie folgt systematisieren:
- Sexueller Missbrauch: An gesetzlich besonders geschützten Personen werden sexuellen Handlungen ausgeübt – wie Kinder, Jugendliche, Patienten sowie Schutzbefohlene.
- Sexuelle Belästigung: Personen werden in sexueller Motivation körperlich berührt oder auf sexueller Grundlage im Strafrecht beleidigt.
- Jugendschutzdelikte im Internet: Gegenüber Kindern oder Jugendlichen werden sexuelle Handlungen oder deren Anbahnung über das Internet ausgeführt – wie Sexting oder Cyber-Grooming.
- Kinderpornographie: Kinder- oder Jugendpornographie sowie sonstige illegale Pornographie wird verbreitet oder besessen.
- Heimliche Bildaufnahmen: Intime Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich werden unbefugt hergestellt und verbreitet – wie beispielsweise Nacktfotos, beim Sex.
- Sexueller Übergriff / Vergewaltigung: Gegen den Willen einer anderen Person werden sexuelle Handlungen oder Geschlechtsverkehr ausgeführt – wie Oral‑, Vaginal- oder Analverkehr.
Was tun bei Aussage-gegen-Aussage?
Oftmals steht es beim Vorwurf eines Sexualdelikts Aussage gegen Aussage. Doch gerade dann kann eine spezialisierte Strafverteidigung viel erreichen: Sie untersucht die Aussage des angeblichen Opfers unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten – immer ausgehend von der sogenannten Nullhypothese – zu vergleichen mit einem menschlichen „Lügendetektor“. Das Ziel unserer Verteidigung ist es dabei immer, frühestmöglich im Ermittlungsverfahren zu intervenieren, um die Unschuld unseres Mandanten festzustellen und so eine Anklageerhebung zu vermeiden.
Welche Erfahrungen hat der Anwalt?
Gerade im Sexualstrafrecht ist eine sensible Herangehensweise sehr wichtig. Das ist uns bewusst. Wir begegnen unseren Mandanten stets respektvoll und vor allem vorurteilsfrei. Außerdem wahren wir selbstverständlich jegliche Diskretion. Unsere Kanzlei unterliegt der Verschwiegenheit: Sie können jedes Anliegen ansprechen. Denn nur unter höchstem gegenseitigem Vertrauen können wir unserer Arbeit effektiv nachgehen.
Auf Strafrecht spezialisiert verfügen wir darüber hinaus auch fundiertes Wissen außerhalb des Strafrechts. Wir bilden uns stetig interdiszipliniert fort und erweitern so unser Wissen und Können, um Sie bestmöglich verteidigen zu können.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Sie sollten so schnell es geht einen Rechtsanwalt hinzuziehen, sollte ein Vorwurf eines Sexualdelikts gegen Sie vorliegen. Denn die Gründe für eine bewusste oder unbewusste Falschbeschuldigung können vielfältig sein – und Sie im Zweifel in eine schwierige Situation bringen. Diese können von bloßen Missverständnissen bis zu psychischen Erkrankungen alles sein. Für Mandanten steht dann alles auf dem Spiel und die Chance, eine Falschbeschuldigung aufzudecken, sollte nicht an einen schlechten Ratgeber vergeben werden.
Viele Anwälte lassen sich – ebenso wie die Ermittlungsbehörden – von der möglichen Schuld des Beschuldigten leiten. Sobald sich dieser Eindruck im Laufe der Ermittlungen bestätigt, bringen sie diesem oft nur noch Verachtung entgegen. Den Beistand des Anwalts hat der Mandant an dieser Stelle in vielen Fällen verloren – oder zumindest daran eingebüßt. Geben Sie Ihre Zukunft und Ihre soziale Existenz nicht in die Hände von irgendjemandem. Überlassen Sie sie uns – wir sind an Ihrer Seite.
Welche Sexualdelikte gibt es?
Das Feld des Sexualstrafrechts ist inzwischen ein eigenes Rechtsgebiet. Die Kanzlei Feist in Hamburg wird insbesondere tätig beim Vorwurf:
- Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
- Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB)
- Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
- Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 5 StGB)
- Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1, 2 StGB)
- Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
- Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB)
Suchen Sie einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht? Dann werden Sie vermutlich nicht fündig. Denn diese Qualifikation wird nur in bestimmten Rechtsgebieten vergeben, wie beispielsweise dem Strafrecht. Dennoch verfügen wir über eine vergleichbare Qualifikation, da wir jahrelange Erfahrung und bereits unzählige Verfahren für Mandanten im Sexualstrafrecht bearbeitet haben.
Benötigen Sie also Hilfe, weil Sie eine Vorladung der Polizei wegen eines Sexualdelikts erhalten haben? Verlieren Sie keine Zeit und wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Bei uns sind Sie keine Fallnummer, sondern wir nehmen uns Ihnen und Ihrer Geschichte persönlich, vertraulich und sensibel an. Denn wir wissen, was im Zweifel auf dem Spiel stehen kann. In einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei in Hamburg erläutern wir Ihnen unsere Ersteinschätzung und zeigen Ihnen Optionen für das weitere Vorgehen auf. Kontaktieren Sie uns und vermeiden Sie im Zweifel eine Anklage. Wir helfen Ihnen dabei.
Erreichbarkeit in Notfällen
Bei einigen behördlichen Maßnahmen gegen den Beschuldigten ist im besonderen Maße Eile geboten, wie etwa bei Durchsuchungen, vorläufigen Festnahmen oder Verhaftungen. Hier erreichen Sie Rechtsanwalt Feist während der Bürozeiten unter der Büronummer 040 / 239 683 12. Außerhalb der Bürozeiten – etwa zur Nachtzeit – erreichen Sie Rechtsanwalt Feist unter seiner Mobilfunknummer 0151 / 51 91 04 06. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens zu kontaktieren.
Rechtsanwalt Robert F. Feist studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg sowie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Rechtsanwalt Feist ist zudem Lehrbeauftragter sowie Doktorand im Bereich des Strafrechts an der Universität Hamburg.
Bereits während seiner juristischen Ausbildung legte Rechtsanwalt Feist seinen Fokus sowie seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht: So wurde er bereits im Studium von einem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof sowie mehreren renommierten Strafverteidigern gelehrt. In seinem Referendariat war er u. a. bei der Staatsanwaltschaft sowie in mehreren, auf das Strafrecht spezialisierten, Kanzleien tätig.
Seit dem Abschluss des Referendariats promoviert Rechtsanwalt Feist bei Professor Dr. Dr. Kuhli und unterrichtet Studierende im Bereich des materiellen Strafrechts.
Vergütung
Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Strafsachen wird das Honorar zumeist individuell vereinbart – abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Feist klärt Sie frühzeitig über die voraussichtlichen Kosten seiner Arbeit auf. Böse Überraschungen sind damit ausgeschlossen. Dabei ist ihm wichtig, dass die Kosten stets fair, verhältnismäßig sowie transparent gehalten werden. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. In geeigneten Fällen übernimmt Rechtsanwalt Feist Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger.
Kontakt
Sollten Sie einen rechtlichen Rat benötigen, nehmen Sie gerne über das nebenstehende Formular Kontakt zu Rechtsanwalt Robert F. Feist auf, der sich Ihrem Anliegen annimmt und sich schnellstmöglich bei Ihnen meldet.