Anwalt Sexualstrafrecht
Insbesondere der Vorwurf einer Sexualstraftat erfordert umgehendes Handeln. Die beschuldigte Person befindet sich nämlich in einer so prekären Lage, dass ihre bürgerliche Existenz bedroht sein könnte. Auch, wenn keine Schuld vorliegt, so kann alleine das eingeleitete Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht ein ungewolltes öffentliches Aufsehen sowie schwerwiegende psychische Nachwirkungen für den Betroffenen und seine Angehörigen mit sich ziehen. Somit ist das rechtzeitige Hinzuziehen eines Anwalts für Sexualstrafrecht bei jeder Bezichtigung eines Sexualdeliktes unerlässlich.
Rechtsanwalt — Strafverteitiger
Robert F. Feist
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet die Unschuldsvermutung im Sexualstrafrecht?
- Was versteht man im Sexualstrafrecht unter Zeugen als Beweismittel?
- Welche Straftaten fallen in das Sexualstrafrecht?
- Was bedeutet: Sexuelle Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung?
- Was bedeutet: Exhibitionismus?
- Was bedeutet: Sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen?
- Was bedeutet: Sexuelle Belästigung?
- Was bedeutet: Erwerb, Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie?
- Was bedeutet: Weitere Sexualstraftaten?
- Wie sollte man sich bei Vorwurf einer Sexualstraftat verhalten?
Was bedeutet die Unschuldsvermutung im Sexualstrafrecht?
Unter dem Begriff der Unschuldsvermutung versteht man im Sexualstrafrecht, dass der Angeklagte bzw. Beschuldigte unschuldig ist, es sei denn, es kommt zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Die Verteidigung im Sexualstrafrecht bezieht sich daher immer auf die Unschuldsvermutung. Oftmals mangelt es in Sexualstrafverfahren an Sachbeweisen, weswegen häufig nur Aussage gegen Aussage steht. Es ist daher von großer Wichtigkeit zu bedenken, dass das mutmaßliche Opfer auch eine Falschbeschuldigung aussprechen kann. Die Aufgabe eines Strafverteidigers ist es, die Ermittlungsbehörden an die Unschuld des Mandanten zu erinnern und anhand einer ausgetüftelten und handfesten Strategie die vermeintlichen Unstimmigkeiten in der Aussage des Opfers zu bestimmen. So kann man im besten Fall auch eine Anklageerhebung komplett umgehen.
Was versteht man im Sexualstrafrecht unter Zeugen als Beweismittel?
Unter Zeugen als Beweismittel versteht man in sexualstrafrechtlichen Verfahren, dass das vermeintliche Opfer oftmals das einzige Beweismittel darstellt, welches eine Aussage über die Freiwilligkeit oder Unfreiwilligkeit der Handlung treffen kann. Somit gilt das Opfer auch als Hauptbelastungszeuge. Zeugenaussagen gelten aus juristischer Sicht trotz mitschwingender Unsicherheit als vollwertig. Die Staatsanwaltschaft wird sich deshalb auf die Zeugenaussage des mutmaßlichen Opfers stützen. Da die Aussage des Hauptbelastungszeugen jedoch so wichtig für den Ausgang des Verfahrens ist, wird diese auch eindringlich unter die Lupe genommen. So wird genaustens nachgeprüft, ob diese inhaltlich stimmig beziehungsweise konstant ist und darüber hinaus auch allgemein glaubhaft. Oftmals wird hierfür ein aussagepsychologisches Gutachten von einem Rechtspsychologen erstellt. Des Weiteren prüft in einigen Fällen ein rechtsmedizinisches Gutachten, ob es Anzeichen für einen sexuellen Kontakt gegeben hat. Dies sind alles essenzielle Maßnahmen für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob es zu einer Einstellung des Strafverfahrens oder einer Anklage beziehungsweise zu einer späteren Verurteilung oder einem Freispruch kommt.
Was bedeutet: Exhibitionismus?
Exhibitionistische Handlungen, gemäß § 183 StGB, die das Entblößen der eigenen Genitalien in der Öffentlichkeit für den sexuellen Lustgewinn umfassen, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Maßgebend hierfür ist die Intensität der Handlungen und die Vorstrafen des Beschuldigten. Exhibitionismus kann auch manchmal auf Zwängen beruhen, die Rückfälle verursachen. Der Tatbestand kann jedoch nur von Männern erfüllt werden.
Welche Straftaten fallen in das Sexualstrafrecht?
Im Bereich Sexualstrafrecht enthält das Strafgesetzbuch, kurz StGB, Vorschriften zu den folgenden Straftatbeständen, welche je nach Schwere verschieden hohe Freiheitsstrafen sowie noch weitere private, berufliche und wirtschaftliche Konsequenzen mit sich ziehen können.
- Sexuelle Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
Was bedeutet: Sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen?
Gemäß § 174 Absatz 2 StGB ist der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen, die unter sechzehn Jahre alt sind und dem Täter zur Erziehung oder Ausbildung anvertraut wurden, eine Sexualstraftat. Der Tatbestand wird mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. Der sexuelle Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB ist ebenfalls eine schwerwiegende Straftat und umschließt jegliche sexuelle Handlungen an Personen unter vierzehn Jahren. Dazu zählt ebenfalls das Vorzeigen oder Senden von pornographischen Aufzeichnungen jeder Art an Kinder. Für diesen Straftatbestand droht ein Freiheitsentzug von mindestens einem bis zu zehn Jahren. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 StGB, also Personen zwischen vierzehn und siebzehn Jahren, ist davon abhängig, wie alt Opfer und Täter zum Zeitpunkt der Handlung waren. Zudem ist es wichtig zu berücksichtigen, ob die jugendliche Person einer Zwangslage ausgesetzt war oder der Täter sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorgenommen hat. Für den Missbrauch von Jugendlichen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe. Unter bestimmten Umständen sind sexuelle Handlungen an Jugendlichen nicht strafbar, da diesen ein gewisser Grad der sexuellen Selbstbestimmung eingeräumt wird. Auch der Beischlaf mit Verwandten wird gemäß § 173 StGB unter Strafe gestellt.
Was bedeutet: Sexuelle Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung?
Sexuelle Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung bezeichnen gemäß § 177 StGB schwerwiegende Straftatbestände. Der sexuelle Übergriff beschreibt dabei den Fall, dass der Täter gegen den erkennbaren Willen des Opfers eine sexuelle Handlung vornimmt, hier drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Sexuelle Nötigung ist gegeben, wenn neben der sexuellen Ausbeutung zusätzliche Voraussetzungen vorliegen, die die Tat verschärfen, wie beispielsweise die Ausübung von Gewalt oder eine schutzlose Auslieferung. Aufgrund dieser sogenannten Qualifikationen kann die Freiheitsstrafe einer sexuellen Nötigung zwischen einem und fünfzehn Jahren variieren. Im Falle der Vergewaltigung ist zusätzlich zu den obigen Straftaten ein Eindringen in den Körper des Opfers maßgebend. Somit handelt es sich bei der Vergewaltigung um eine der schwerwiegendsten Sexualstraftaten. Hieraus ergibt sich eine Freiheitsstrafe von zwei bis fünfzehn Jahren, wobei das Strafmaß fünf Jahre nicht unterschreiten darf, sofern der Beschuldigte eine Waffe verwendet oder das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt.
Was bedeutet: Sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung ist seit der vor kurzem veranlassten Verschärfung des Sexualstrafrechts gemäß § 184i StGB eine Sexualstraftat. Der Eintrag in das Strafgesetzbuch erfolgte Anfang 2017 nach der sogenannten “Nein-heißt-Nein-Kampagne”. Sexuelle Belästigung umfasst jede Art der Berührung, durch die sich ein Opfer belästigt fühlt, vor allem aber ohne Gewalt. Der Strafrahmen hierfür zieht sich von einer Geldstrafe hin zu zwei Jahren Freiheitsentzug.
Was bedeutet: Erwerb, Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie?
Der Erwerb, der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie beziehungsweise sogenannten kinderpornografischen Schriften ist gemäß § 184b eine Sexualstraftat und somit strafbar. Schriften bezeichnen hierbei vor allem Ton‑, Bild- und Videodateien. Das Strafmaß liegt zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsentzug und stellt somit ein Verbrechen dar. Ebenfalls strafbar ist der Erwerb und der Besitz einer Sexpuppe mit kindlichem Aussehen, wofür ebenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe droht. Außerdem gebietet der Jugendschutz, dass Jugendliche, also Personen zwischen vierzehn und achtzehn Jahren, sich nicht an der Produktion von pornografischen Schriften beteiligen dürfen. Somit ist der Erwerb, der Besitz und die Verbreitung von Jugendpornografie ebenfalls eine Sexualstraftat.
Was bedeutet: Weitere Sexualstraftaten?
Weitere Sexualstraftaten, die im Strafgesetzbuch genannt sind und somit unter das Sexualstrafrecht fallen, sind:
- Die Zuhälterei, welche gemäß § 181a StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft wird.
- Das Ausüben von verbotener Prostitution, welches gemäß § 184a StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bestraft wird.
- Jugendgefährdende Prostitution, welche gemäß § 184f StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird.
- Die Ausbeutung von Prostituierten, welche gemäß § 180a StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird.
- Das Fördern von sexuellen Handlungen Minderjähriger, welches gemäß § 180 Absatz 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird.
Wie sollte man sich bei Vorwurf einer Sexualstraftat verhalten?
Der Vorwurf eines Sexualdeliktes erscheint zunächst erdrückend und überfordernd, trotzdem ist es von großer Wichtigkeit vorerst keine Aussage gegenüber den ermittelnden Beamten zu machen. Jegliche Aussagen und Informationen, die die Polizei erhält, können nämlich im schlimmsten Fall gegen den Beschuldigten selbst verwendet werden. Wird bekannt, dass gegen den Beschuldigten ein sexualstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, so ist das Aufsuchen eines Anwaltes für Sexualstrafrecht beziehungsweise Strafverteidigers unerlässlich. Ein fachmännischer Anwalt für Strafrecht kann nicht nur bei einer eventuellen Beschuldigtenvorladung oder Durchsuchungsmaßnahmen professionellen Rat aushändigen, sondern darüber hinaus Akteneinsicht beantragen. Die Einsicht in die Akte ist fundamental für die Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie und den Ausgleich des Informationsdefizits seitens des Beschuldigten. Falls sinnvoll, können nun auch entlastende Umstände zu dem Tatvorwurf vorgetragen werden.
Sie wurden einer Sexualstraftat beschuldigt und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen?
Die Kanzlei Feist steht Ihnen umgehend und jederzeit für eine umfangreiche Beratung zur Verfügung und verteidigt Sie bundesweit mit einer maßgeschneiderten Strategie gegen sämtliche Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht. Die rechtzeitige Intervention durch einen Anwalt für Sexualstrafrecht ist nicht zu unterschätzen. Nehmen Sie gerne Kontakt über unser Formular zur Rechtsanwalt Robert F. Feist auf oder nutzen Sie unsere Rufnummer, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
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Bei einigen behördlichen Maßnahmen gegen den Beschuldigten ist im besonderen Maße Eile geboten, wie etwa bei Durchsuchungen, vorläufigen Festnahmen oder Verhaftungen. Hier erreichen Sie Rechtsanwalt Feist während der Bürozeiten unter der Büronummer 040 / 239 683 12. Außerhalb der Bürozeiten – etwa zur Nachtzeit – erreichen Sie Rechtsanwalt Feist unter seiner Mobilfunknummer 0151 / 51 91 04 06. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens zu kontaktieren.
Rechtsanwalt Robert F. Feist studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg sowie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Rechtsanwalt Feist ist zudem Lehrbeauftragter sowie Doktorand im Bereich des Strafrechts an der Universität Hamburg.
Bereits während seiner juristischen Ausbildung legte Rechtsanwalt Feist seinen Fokus sowie seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht: So wurde er bereits im Studium von einem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof sowie mehreren renommierten Strafverteidigern gelehrt. In seinem Referendariat war er u. a. bei der Staatsanwaltschaft sowie in mehreren, auf das Strafrecht spezialisierten, Kanzleien tätig.
Seit dem Abschluss des Referendariats promoviert Rechtsanwalt Feist bei Professor Dr. Dr. Kuhli und unterrichtet Studierende im Bereich des materiellen Strafrechts.
Vergütung
Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Strafsachen wird das Honorar zumeist individuell vereinbart – abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Feist klärt Sie frühzeitig über die voraussichtlichen Kosten seiner Arbeit auf. Böse Überraschungen sind damit ausgeschlossen. Dabei ist ihm wichtig, dass die Kosten stets fair, verhältnismäßig sowie transparent gehalten werden. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. In geeigneten Fällen übernimmt Rechtsanwalt Feist Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger.
Kontakt
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