Anwalt für Sexualstrafrecht Hamburg
Sie sind Beschuldigter in einem Sexualstrafverfahren und haben eine Vorladung oder eine Anklageschrift wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch oder Exhibitionismus erhalten? Oder die Hamburger Polizei hat vor kurzem eine Hausdurchsuchung wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornographischen oder jugendpornographischen Erzeugnissen durchgeführt?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. In Sexualstrafverfahren benötigt man als Beschuldigter so früh wie möglich einen spezialisierten Rechtsanwalt. Je früher man sich bei einem derartigen Verfahren professionellen Rechtsbeistand sucht, desto besser stehen die Chancen, dass das Verfahren diskret und ohne eine öffentliche Gerichtsverhandlung beendet wird. Aufgrund des zunehmenden gesellschaftlichen Drucks und der politischen Einflussnahme unterschiedlicher Akteure wurde das Sexualstrafrecht in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder verschärft. Die Anforderungen an eine effektive juristische Verteidigung sind somit im Laufe der Zeit immer weiter angestiegen.
Rechtsanwalt — Strafverteitiger
Robert F. Feist
Robert Feist ist ein erfahrener Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Seine Arbeit zeichnet sich vor allem durch eine extrem detaillierte Analyse des Falles und seiner Besonderheiten aus. Im persönlichen Gesprächen berät Sie Robert Feist zu Ihren Möglichkeiten bezüglich der Verteidigungsstrategie und schätzt Ihren Fall professionell ein. Im Kontakt mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten pflegt der Strafverteidiger einen sachlichen und zugleich kämpferischen Umgang, der den Interessen seines Mandanten an einer nachhaltigen Verteidigung gerecht wird.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Auswirkungen bringt eine Verurteilung im Sexualstrafrecht mit sich?
- Wie sollte man sich bei einer Vorladung wegen sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung verhalten?
- Wie sollte man sich bei einer Anklageschrift wegen sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung verhalten?
- Unsere Vorgehensweise bei Sexualstrafverfahren
- Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen und jugendpornografischen Erzeugnissen
Welche Auswirkungen bringt eine Verurteilung im Sexualstrafrecht mit sich?
Die Einleitung eines Strafverfahrens im Bereich des Sexualstrafrechts kann für die beschuldigte Person bereits schwerwiegende Konsequenzen haben. Eine gerichtliche Verurteilung ist dementsprechend noch fataler. Je nach Art des Deliktes und der Beurteilung des Gerichts kann der Täter zum Beispiel zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt werden, bei der es keine Bewährung gibt. Zudem muss der Täter in manchen Fällen einen hohen Schadensersatzbetrag an die Geschädigten zahlen. Neben dem herkömmlichen Schmerzensgeld kann dies auch Heilbehandlungskosten für langfristige therapeutische Maßnahmen beinhalten.
Bei besonders schwerwiegenden Taten kann das Gericht außerdem eine Sicherheitsverwahrung anordnen. Die Voraussetzungen für eine Sicherheitsverwahrung sind zwar sehr hoch, doch im schlimmsten Fall führt die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung dazu, dass der Verurteilte nie wieder in kompletter Freiheit leben kann.
Sexualstrafverfahren haben in der Regel verheerende Auswirkungen auf das soziale Umfeld der beschuldigten Person. Freunde und Familie distanzieren sich oftmals schon beim Bekanntwerden des Vorwurfs. Für das soziale Umfeld ist es meist auch irrelevant, ob der Beschuldigte letzten Endes freigesprochen wird oder das Verfahren eingestellt wird. Die bürgerliche Existenz des Beschuldigten kann je nach Art des Deliktes so stark beschädigt werden, dass dieser den Wohnort wechseln und sich ein neues Leben aufbauen muss.
Deshalb ist es bei Sexualstrafverfahren entscheidend, möglichst schnell einen erfahrenen und diskreten Strafverteidiger bzw. einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht aufzusuchen. So ist es Ihnen möglich, alle Optionen zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens auszukosten und die potenziellen Folgen eines Gerichtsverfahrens und einer möglichen Verurteilung zu umgehen.
Wie sollte man sich bei einer Vorladung wegen sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung verhalten?
Sie haben eine Vorladung in Zusammenhang mit einer Sexualstraftat in Hamburg erhalten oder bei Ihnen wurde eine Hausdurchsuchung aufgrund von Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen oder jugendpornographischen Erzeugnissen durchgeführt?
In diesem Fall stehen Sie derzeit vermutlich unter starkem Druck und machen sich Sorgen über das bevorstehende Verfahren. Dass Sie unsere Website gefunden haben, zeigt jedoch, dass Sie bereits auf der Suche nach einem spezialisierten Strafverteidiger sind – was genau die richtige Vorgehensweise ist. Besonders bei Verfahren im Sexualstrafrecht ist es empfehlenswert, als Beschuldigter möglichst früh einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Strafverteidiger Robert F. Feist ist bei Verfahren im Sexualstrafrecht stets darauf bemüht, die Beschuldigungen so diskret wie möglich zu behandeln und insbesondere eine öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern. Mit dem Rechtsbeistand unserer Kanzlei lässt sich das Verfahren in aller Regel diskret und außergerichtlich regeln.
Wie sollte man sich bei einer Anklageschrift wegen sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung verhalten?
Wenn Sie bereits eine Anklageschrift vom Amtsgericht Hamburg oder vom Landgericht Hamburg wegen sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung von Kindern erhalten haben, bedeutet dies in erster Linie, dass Ihnen eine Verhandlung bevorsteht.
Warum es überhaupt zur Verhandlung gekommen ist, lässt sich im Nachhinein meist nur schwer sagen. Möglicherweise haben Sie zu spät Rechtsbeistand eingeholt oder bisher gar keinen Anwalt kontaktiert, da Sie vermutet hatten, dass sich die Angelegenheit irgendwie selbst erledigt.
Oder der Anwalt, den Sie aufgesucht haben, war nicht in der Lage, das Verfahren außergerichtlich zur Einstellung zu bringen. Sie sollten sich in diesem Fall gut überlegen, ob es eventuell Sinn ergibt, für die Hauptverhandlung einen weiteren Kollegen in die Verteidigung aufzunehmen oder sich einen komplett neuen Anwalt zu suchen. Robert Feist ist sehr kooperativ in der Zusammenarbeit mit anderen Kollegen. Grundsätzlich ist man bei Verfahren wegen des sexuellen Missbrauchs oder der Vergewaltigung von Kindern vor dem Landgericht Hamburg immer besser aufgestellt mit mehreren Anwälten.
Unsere Vorgehensweise bei Sexualstrafverfahren
Damit Ihr Anwalt Sie so wirkungsvoll wie möglich verteidigen kann, sollte dieser möglichst früh nach der Anschuldigung kontaktiert werden. Dies gilt zwar generell für alle strafrechtlichen Verfahren, ist aber bei Sexualstrafverfahren besonders wichtig. Je früher Sie einen spezialisierten Strafverteidiger für Sexualstrafrecht aufsuchen, desto besser stehen Ihre Chancen, das Verfahren diskret und ohne eine öffentliche Gerichtsverhandlung beenden zu können.
Die Anschuldigung beruht auf der Aussage der Anzeigeerstatter(in). Robert Feist ist ein erfahrener Strafverteidiger auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts und ist somit bestens vertraut mit den aussagenpsychologischen Kriterien, die der Bundesgerichtshof anwendet, um eine Aussagewürdigung vorzunehmen.
Dementsprechend ist ein wichtiger Bestandteil unserer Verteidigungsstrategie, die Aussage der Anzeigeerstatter(in) als fehlerhaft und qualitativ minderwertig dazustellen. Durch die Interpretation der Aussage des vermeintlichen Opfers zu unserem Vorteil können wir somit im besten Fall eine Anklage verhindern.
Bei Verfahren im Sexualstrafrecht, wie zum Beispiel sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung hat man häufig eine sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Dies bedeutet, dass die Aussage des vermeintlichen Opfers und die Aussage des Beschuldigten die einzigen Zeugenaussaugen zum Kerngeschehen sind.
Auch wenn der Beschuldigte nicht aussagt, was für gewöhnlich die beste Entscheidung ist, liegt trotzdem eine solche Konstellation vor. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellt in diesen Fällen besonders hohe Anforderung an die Beweiswürdigung durch die Gerichte. Bei diesen Fällen werden deshalb oftmals aussagenpsychologische Sachverständige miteinbezogen. Als Strafverteidiger für Sexualstrafrecht sollte man deshalb auch über besonderes Wissen auf dem Gebiet der Aussagepsychologie verfügen, sodass man entsprechende Gutachten fachmännisch analysieren und die vorliegen Schwachpunkte erkennen kann.
Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen und jugendpornographischen Erzeugnissen
Falls bei Ihnen gerade eine Hausdurchsuchung von der Polizei Hamburg wegen Verdacht auf Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen oder jugendpornographischen Erzeugnissen durchgeführt wurde, sollten Sie sich möglichst schnell einen spezialisierten Strafverteidiger suchen, der sich auf dem Themengebiet auskennt. Aus Erfahrung können wir Ihnen versichern, dass nur so Chancen auf eine außerprozessuale Erledigung des Verfahrens bei dem Vorwurf von Kinderpornographie in Hamburg bestehen. Wir haben kurze Wege zu den Behörden der Sonderabteilung für Sexualdelikte in Hamburg und können uns somit für eine schnelle Beendigung des Verfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung einsetzen.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um professionellen Rechtsbeistand in Hamburg zu erhalten!
Wenn Sie des sexuellen Missbrauchs oder der Vergewaltigung beschuldigt werden oder Sie eine Anklageschrift wegen einer Sexualstraftat erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt suchen. Wir versprechen Ihnen eine effektiven und diskreten Rechtsbeistand. Sie können uns gerne jederzeit telefonisch oder per E‑Mail an kontakt@ra-feist.de kontaktieren.
Erreichbarkeit in Notfällen
Bei einigen behördlichen Maßnahmen gegen den Beschuldigten ist im besonderen Maße Eile geboten, wie etwa bei Durchsuchungen, vorläufigen Festnahmen oder Verhaftungen. Hier erreichen Sie Rechtsanwalt Feist während der Bürozeiten unter der Büronummer 040 / 239 683 12. Außerhalb der Bürozeiten – etwa zur Nachtzeit – erreichen Sie Rechtsanwalt Feist unter seiner Mobilfunknummer 0151 / 51 91 04 06. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens zu kontaktieren.
Rechtsanwalt Robert F. Feist studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg sowie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Rechtsanwalt Feist ist zudem Lehrbeauftragter sowie Doktorand im Bereich des Strafrechts an der Universität Hamburg.
Bereits während seiner juristischen Ausbildung legte Rechtsanwalt Feist seinen Fokus sowie seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht: So wurde er bereits im Studium von einem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof sowie mehreren renommierten Strafverteidigern gelehrt. In seinem Referendariat war er u. a. bei der Staatsanwaltschaft sowie in mehreren, auf das Strafrecht spezialisierten, Kanzleien tätig.
Seit dem Abschluss des Referendariats promoviert Rechtsanwalt Feist bei Professor Dr. Dr. Kuhli und unterrichtet Studierende im Bereich des materiellen Strafrechts.
Vergütung
Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Strafsachen wird das Honorar zumeist individuell vereinbart – abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Feist klärt Sie frühzeitig über die voraussichtlichen Kosten seiner Arbeit auf. Böse Überraschungen sind damit ausgeschlossen. Dabei ist ihm wichtig, dass die Kosten stets fair, verhältnismäßig sowie transparent gehalten werden. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. In geeigneten Fällen übernimmt Rechtsanwalt Feist Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger.
Kontakt
Sollten Sie einen rechtlichen Rat benötigen, nehmen Sie gerne über das nebenstehende Formular Kontakt zu Rechtsanwalt Robert F. Feist auf, der sich Ihrem Anliegen annimmt und sich schnellstmöglich bei Ihnen meldet.