Sexuelle Belästigung Anwalt
Sexuelle Belästigung gilt seit 2016 als Straftatbestand und zählt somit zu den Sexualstraftaten. Demnach macht sich eine Person strafbar, wenn sie gemäß § 184i StGB eine andere Person auf eine sexuelle Art und Weise körperlich anfasst und diese sich dadurch belästigt fühlt.
Wann genau sexuelle Belästigung vorliegt, was man bei einem Vorwurf tun sollte und wie genau ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie im nachfolgenden Überblick.
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Rechtsanwalt — Strafverteitiger
Robert F. Feist
Inhaltsverzeichnis
- Was ist sexuelle Belästigung?
- Wann liegt sexuelle Belästigung vor?
- Welches Strafmaß droht bei einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung?
- Was sollte man beim Vorwurf einer sexuellen Belästigung tun?
- Wie genau kann also ein Anwalt beim Vorwurf einer sexuellen Belästigung helfen?
- Sie wurden der sexuellen Belästigung beschuldigt und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen?
Was ist sexuelle Belästigung?
Die sexuelle Belästigung gemäß § 184i StGB ist im Grunde genommen vor der sexuellen Nötigung gemäß § 177 StGB anzusiedeln. Hier haben die Handlungen einer Person noch nicht die Grenzen der sexuellen Nötigung überschritten, jedoch wurde die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers verletzt, indem es auf eine sexuell bestimmte Weise berührt und dadurch belästigt wurde. Der Eintrag der sexuellen Belästigung in das Strafgesetzbuch und die damit einhergehende Verschärfung des Sexualstrafrechts gilt als eine Antwort auf die für internationale Furore sorgende “Nein-heißt-Nein-Kampagne”. Diese Reform hatte zum Ziel, die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen zu schützen.
Wann liegt sexuelle Belästigung vor?
Damit der Tatbestand der sexuellen Belästigung gegeben ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der Täter das Opfer auch wirklich berühren. Diese Berührung muss vorsätzlich geschehen, es besteht also ein Bewusstsein über das eigene Handeln. Verbale Beleidigungen beziehungsweise Belästigungen zählen nicht zur sexuellen Belästigung, hier kann jedoch eine Verfolgung aufgrund sexueller Beleidigung angestrebt werden. Die zweite Voraussetzung ist, dass der Körperkontakt “sexuell bestimmt” sein muss, es ist also eine sexuelle Motivation des Täters gegeben. Schließlich ist es wichtig, dass das Opfer sich durch die Handlung des Täters auch belästigt fühlt und dies verbalisiert. Dafür darf das Opfer in seinem Empfinden nicht nur minimal beeinträchtigt werden. Zu den häufigsten Exempeln sexueller Belästigung zählen deswegen aufgedrängte Küsse und Umarmungen, unerwünschte Berührungen der primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale oder auch ein leichter Schlag auf den Po.
Welches Strafmaß droht bei einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung?
Ein konkretes Strafmaß richtet sich immer nach dem Einzelfall sowie weiteren Faktoren. Es spielt also eine Rolle, ob der Täter bereits vorbestraft ist, wie genau er das Opfer berührt hat, welche Beweggründe er für die Tat hatte und ob noch mehrere Täter involviert waren. Letzteres zählt zu den besonders schweren Fällen und kann ein Freiheitsentzug von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedeuten. Ansonsten werden die Handlungen gemäß § 184i StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft.
Was sollte man beim Vorwurf einer sexuellen Belästigung tun?
Sollte man der sexuellen Belästigung bezichtigt werden, ist es ratsam umgehend einen Strafverteidiger beziehungsweise Spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht aufsuchen. Da der Straftatbestand der sexuellen Belästigung gemäß § 184i StGB offiziell zu den Sexualstraftaten zählt, handelt es sich hierbei um viel mehr als nur eine unangenehme Situation, weswegen diese nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet, dass eine Strafandrohung einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe im Raum steht, ab jetzt ist also Vorsicht geboten. Eine Verteidigung gegen den Vorwurf durch einen kompetenten Rechtsanwalt ist unerlässlich, denn dieser verfügt über die nötigen Kenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie. Eine Falschbeschuldigung ist im Wesentlichen selten mehr als eine Aussage gegen eine Aussage. Somit ist es die primäre Aufgabe des Rechtsbeistandes mithilfe einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie die Glaubhaftigkeit der Aussage des Opfers zu widerlegen, um so der mentalen Belastung des Beschuldigten ein für alle Mal ein Ende zu setzen. Was kann man also nun dagegen tun?
Ruhe bewahren und Schweigen
Das Schweigen ist zunächst immer die beste und sinnvollste Verteidigungsstrategie, denn alles Gesagte kann und wird vor Gericht gegen den Beschuldigten verwendet werden. Auch, wenn man das dringende Bedürfnis verspürt, sich zu dem Vorwurf äußern zu wollen oder eigene Beweise zur Entlastung vorlegen möchte, zuerst sollte ein Rechtsbeistand aufgesucht werden.
Das Hinzuziehen eines Strafverteidigers
Eine beschuldigte Person in einem Sexualstrafverfahren braucht einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht, es steht hier immerhin zu viel auf dem Spiel. Der Ruf, die Familie oder die mentale Gesundheit des Beschuldigten könnten nachhaltigen Schaden davontragen, wenn jetzt nicht umgehend professionell agiert wird. Fachkundige Beratung und eine gemeinsame Entscheidung, ob man sich zu den Vorwürfen überhaupt äußert, stellt den nächsten Schritt dar.
Die Ausarbeitung einer Strategie
Die Strafverteidigung arbeitet nun eine individuelle Strategie zusammen mit dem Beschuldigten aus, um im Idealfall die Einstellung des Strafverfahrens zu bewirken. Ein Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht hat zudem die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Darauf basierend wird die Entscheidung getroffen, sich zu dem Vorwurf zu äußern und eigene Beweise vorzulegen oder eben nicht. Je nach Fallkonstellation ist es manchmal sinnvoller, von seinem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen. All diese Punkte werden gemeinsam besprochen und entschieden.
Wie genau kann also ein Anwalt beim Vorwurf einer sexuellen Belästigung helfen?
Ein Anwalt kann zunächst prüfen, ob der Vorwurf einer sexuellen Belästigung gemäß § 184i StGB überhaupt gerechtfertigt ist. Ist dies der Fall und es handelt sich um eine einmalige Tat, kann versucht werden, die frühzeitige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, indem Absprache mit der Staatsanwaltschaft gehalten wird. Sollte es sich um eine Falschbeschuldigung oder ein Missverständnis handeln, wird der Strafverteidiger dies um jeden Preis versuchen zu beweisen. Jedes Vorgehen geschieht immer in engster Absprache mit dem Mandanten und nur unter Zustimmung der individuell erarbeiteten Verteidigungsstrategie. Darüber hinaus informiert der Strafverteidiger seinen Mandanten konstant über den neuesten Ermittlungsstand, indem er von seinem Recht Gebrauch macht, die Akte einzusehen. Sollte es schließlich zu einer Verhandlung vor dem Strafgericht kommen, weicht der spezialisierte Anwalt nicht von der Seite seines Mandanten und steht diesem mit Rat und Tat durchgängig zur Seite. Im Sexualstrafrecht gibt es eine Großzahl an Auslegungs- und Beweisproblemen, so auch im Falle der sexuellen Belästigung. Ein spezialisierter Anwalt ist bestens mit allen Gesetzesänderungen und allen aktuellen Rechtsprechungen vertraut und wird diese bei der Konzipierung seiner Strategie miteinkalkulieren. Des Weiteren sollte auch das Führungszeugnis im Hinterkopf behalten werden, denn dort werden alle Verurteilungen eingetragen, die mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe oder mehr als drei Monate Freiheitsstrafe bedeuten und dafür sorgen, dass man als vorbestraft gilt. Beim Vorwurf einer sexuellen Belästigung, wie auch bei allen anderen Sexualstraftaten, führt also kein Weg an einer rechtlichen und professionellen Beratung vorbei, denn nur so kann ein beruflicher und privater Kollateralschaden vermieden werden.
Sie wurden der sexuellen Belästigung beschuldigt und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen?
Die Kanzlei Feist steht Ihnen umgehend und jederzeit für eine umfangreiche Beratung zum Thema sexuelle Belästigung zur Verfügung und verteidigt Sie bundesweit mit einer maßgeschneiderten Strategie gegen sämtliche Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht. Die rechtzeitige Intervention durch einen Anwalt für Sexualstrafrecht ist nicht zu unterschätzen. Nehmen Sie gerne Kontakt über unser Formular zur Rechtsanwalt Robert F. Feist auf oder nutzen Sie unsere Rufnummer, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Erreichbarkeit in Notfällen
Bei einigen behördlichen Maßnahmen gegen den Beschuldigten ist im besonderen Maße Eile geboten, wie etwa bei Durchsuchungen, vorläufigen Festnahmen oder Verhaftungen. Hier erreichen Sie Rechtsanwalt Feist während der Bürozeiten unter der Büronummer 040 / 239 683 12. Außerhalb der Bürozeiten – etwa zur Nachtzeit – erreichen Sie Rechtsanwalt Feist unter seiner Mobilfunknummer 0151 / 51 91 04 06. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens zu kontaktieren.
Rechtsanwalt Robert F. Feist studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg sowie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Rechtsanwalt Feist ist zudem Lehrbeauftragter sowie Doktorand im Bereich des Strafrechts an der Universität Hamburg.
Bereits während seiner juristischen Ausbildung legte Rechtsanwalt Feist seinen Fokus sowie seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht: So wurde er bereits im Studium von einem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof sowie mehreren renommierten Strafverteidigern gelehrt. In seinem Referendariat war er u. a. bei der Staatsanwaltschaft sowie in mehreren, auf das Strafrecht spezialisierten, Kanzleien tätig.
Seit dem Abschluss des Referendariats promoviert Rechtsanwalt Feist bei Professor Dr. Dr. Kuhli und unterrichtet Studierende im Bereich des materiellen Strafrechts.
Vergütung
Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Strafsachen wird das Honorar zumeist individuell vereinbart – abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Feist klärt Sie frühzeitig über die voraussichtlichen Kosten seiner Arbeit auf. Böse Überraschungen sind damit ausgeschlossen. Dabei ist ihm wichtig, dass die Kosten stets fair, verhältnismäßig sowie transparent gehalten werden. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. In geeigneten Fällen übernimmt Rechtsanwalt Feist Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger.
Kontakt
Sollten Sie einen rechtlichen Rat benötigen, nehmen Sie gerne über das nebenstehende Formular Kontakt zu Rechtsanwalt Robert F. Feist auf, der sich Ihrem Anliegen annimmt und sich schnellstmöglich bei Ihnen meldet.