Sexueller Übergriff Anwalt
Bei dem Vorwurf einer Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder einem sexuellen Übergriff ist höchste Alarmbereitschaft geboten. Denn steht der Vorwurf eines Sexualdelikts nach § 177 StGB einmal im Raum, kann er bereits erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Beschuldigten haben. Selbst bei einem späteren Freispruch können entsprechende Schäden oftmals nicht mehr ausgeglichen werden.
Um diese Schäden so gering wie möglich zu halten, sollte daher so früh wie möglich ein auf Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger kontaktiert werden – und alle Vorwürfe sollten in diesen Fällen besonders ernst genommen werden.
Rechtsanwalt — Strafverteitiger
Robert F. Feist
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein sexueller Übergriff?
- Wie kann ein Anwalt helfen?
- Was können Opfer tun?
- Was tun bei Vorwurf?
- Den richtigen Strafverteidiger wählen
- Die optimale Strafverteidigung organisieren
- Die geräuschlose Verfahrenserledigung
- Sexueller Missbrauch von Kindern
- FAQs
Was ist ein sexueller Übergriff?
Eine sexuelle Belästigung bedeutet, dass sich gemäß § 184 i StGB derjenige strafbar macht, der eine andere Person in sexuell bestimmter Weise berührt und dadurch belästigt. Wird diese Handlung dennoch durchgeführt kann sie mit einer Geldstrafe oder bis zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Wird die Tat beispielsweise gemeinschaftlich verübt, besteht in der Regel ein besonders schwerer Fall, so kann das Gericht mindestens eine dreimonatige Freiheitsstrafe verhängen und das Vergehen im Höchstfall mit fünf Jahren Freiheitsentzug sanktionieren.
Das Sexualstrafrecht wurde im Jahr 2016 reformiert. In diesem Zuge wurde der rechtspolitisch umstrittene § 184 i StGB neu eingeführt. Viele der Gesetzesänderungen wurden stark kritisiert und sind Ergebnis einer „Nein-heißt-Nein“-Kampagne.
Der Tatbestand sexueller Übergriff ist in § 177 StGB geregelt. Der sexuelle Übergriff ist zusammen mit dem Tatbestand sexueller Nötigung und Vergewaltigung in einer Strafrechtsnorm unter Strafandrohung festgeschrieben. Es werden sexuelle Handlungen geahndet, zu denen ein Täter das Opfer zwingt. Dabei liegt keine einvernehmliche Handlung zwischen den beteiligten Personen vor. Im Zuge der Reform wurden die Begrifflichkeiten in § 177 StGB von „Nötigung“ in „Misshandlung“ geändert.
Ursprünglich war gemäß § 177 StGB beispielsweise eine Vergewaltigung nur dann gegeben, wenn Gewalt angewandt wurde, eine Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben bestand oder die Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist und deshalb die sexuelle Handlung dulden muss.
Die Änderung nach der Reform besteht darin, dass die Tat nun bereits vorliegt, wenn die sexuelle Handlung „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person“ verwirklicht wird. Nach der neuen Gesetzeslage liegt ein sexueller Übergriff allerdings auch schon dann vor, wenn das Opfer seinen Willen nur verbal äußert, eine klare Einwilligung fehlt oder der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt.
Daran zeigt sich bereits, dass durch die Reform auch die Herausforderungen der Strafverteidigung bei einem sexuellen Übergriff angestiegen sind. In vielen Fällen besteht eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Deshalb ist eine umfassende aussagepsychologische Untersuchung unabdingbar, um eine erfolgreiche Verteidigung zu gewährleisten.
Dank langjähriger Erfahrungen in der Verteidigung von Opfern eines sexuellen Übergriffs und entsprechenden Fortbildungen, können Sie auf unsere Expertise und unsere Unterstützung in dem Bereich zählen.
Nein-heißt-Nein
„Nein heißt nein.“ war die Überschrift der Kampagne in Bezug auf die Reform des Sexualstrafrechts. Sie sollte vor allem den Charakter der Änderungen unterstreichen, die die sexuelle Selbstbestimmung stärken sollte. Diese Anpassungen des Strafrechts bergen jedoch neue Grauzonen für Falschbeschuldigungen und Willkür. Diese Missbrauchs-Potenziale der Vorwürfe müssen unbedingt bekannt sein, um eine erfolgreiche Verteidigung bei sexuellem Übergriff oder sexueller Belästigung zu gewährleisten.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Die Neufassung des Sexualstrafrechts schafft für Anwälte demnach neue Herausforderungen. Die Tathandlungen werden neu gefasst und in der Beschreibung der rechtlichen Grundlagen entstehen neue Grauzonen, die die Verteidiger und die Gerichte kennen müssen. Deshalb sollten Betroffene von sexueller Belästigung oder sexuellem Missbrauch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht mit der Verteidigung beauftragen. Nur ein solcher Rechtsanwalt kann Sie erfolgreich gegen den Vorwurf eines sexuellen Übergriffs oder einer sexuellen Belästigung verteidigen. Wir stehen Ihnen gerne mit unserem langjährigen Wissen bei.
Was können Opfer tun?
Als Opfer einer sexuellen Belästigung sollten Sie sich vor allem schnell einen rechtlichen Beistand holen. Dabei sollten Sie auf die langjährige Erfahrung von auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwälten vertrauen. Denn durch die Neuerungen in der Erfassung des Strafmaßes ist dieses Wissen für eine erfolgreiche Vertretung umso wichtiger geworden.
Was tun bei Vorwurf?
Allerdings ist auch in keinem Gebiet des Strafrechts die Gefahr, als Unschuldiger zu Unrecht verurteilt zu werden, so groß, wie im Sexualstrafrecht. In zahlreichen Fällen sieht das Strafrecht nun nicht mehr bewährungsfähige Freiheitsstrafen vor. Allein der Vorwurf kann dafür sorgen, dass sich Freunde oder Familie abwenden. Die soziale Existenz kann auf dem Spiel stehen.
Denn nicht jeder Vorwurf des sexuellen Übergriffs entpuppt sich als wahr. Ein übereiltes und unter Umständen falsches Geständnis ist schnell gesagt, Sie könnten es allerdings hinterher bereuen. Ein Strafverteidiger sollte im Falle eines Vorwurfes jede Aussage eines angeblichen Tatopfers genau prüfen und an den Fall mit absoluter Skepsis herangehen.
Den richtigen Strafverteidiger wählen
Im Falle eines falschen Vorwurfes wird dem Strafverteidiger eine besonders wichtige Rolle zuteil. Vermeintliche Opfer müssen ohne Rücksicht und schonungslos befragt werden. Auch die Meinung der Öffentlichkeit oder Moralvorstellungen dürfen für den Rechtsanwalt nicht zählen. Im Vordergrund sollte stattdessen immer die schwierige Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen des möglichen Opfers stehen. Davon sind auch keine kindlichen Zeugenvernehmungen ausgeschlossen.
Die optimale Strafverteidigung organisieren
Sobald Ihnen bekannt wird, dass gegen Sie der Vorwurf einer Sexualstraftat, wie beispielsweise sexueller Nötigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung vorliegt, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen, denn umso höher kann Ihr Erfolg der Strafverteidigung sein. Gehen Sie also, bevor Sie zur Polizei gehen, zu einem spezialisierten Anwalt. So lange machen Sie von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Ebenfalls sollten Sie keiner Hausdurchsuchung oder ähnlichen Ermittlungsmaßnahme zustimmen, ohne auf die Kontaktaufnahme zu einem spezialisierten Anwalt zu bestehen.
Die geräuschlose Verfahrenserledigung
Das Ziel des mit Ihrem Fall beauftragten Rechtsanwaltes ist es, eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen, denn dann kommt es nicht zu einer Anklageerhebung und somit zu keiner Gerichtsverhandlung. Ist das jedoch nicht mehr zu erreichen, kann eine außergerichtliche Einigung dabei helfen, das Verfahren geräuschlos zu beenden und ein Gerichtsurteil zu umgehen.
Sexueller Missbrauch von Kindern
Immer wieder werden auch Kinder sexuell missbraucht. Ein solcher Missbrauch liegt dann vor, wenn eine sexuelle Handlung, wie sexuelle Nötigung, eine Vergewaltigung, sexuelle Belästigung oder ein sexueller Übergriff, an einem Kind vorgenommen wird – oder das Kind in manchen Fällen solche sexuellen Handlungen an einem Erwachsenen vornimmt.
Dabei gilt im Sinne dieser Vorschrift als „Kind“ jede Person unter 14 Jahren.
In Verfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs ist besondere Alarmbereitschaft geboten. Hier gibt es jede Menge Fallstricke und Besonderheiten im Verfahren zu beachten. Daher sollte die Verteidigung unbedingt ein spezialisierter Rechtsanwalt übernehmen. Oftmals werden Vorwürfe des sexuellen Kindesmissbrauchs beispielsweise erhoben, um andere Ziele in familienrechtlichen Streitigkeiten zu erreichen.
FAQs
Wann ist eine Straftat verjährt?
Die Verjährung einer Sexualstraftat ist kompliziert und muss im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt genau bewertet werden. Denn für die Verjährung gelten im Sexualstrafrecht zahlreiche Sonderregelungen für den Fristbeginn, die Unterbrechung oder die Hemmung der Verjährung.
Liegen allerdings keine Besonderheiten vor, gelten die regelmäßigen Verjährungsfristen.
Wie läuft eine Strafverteidigung ab?
Besonders bei Sexualstraftaten ist ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt unabdingbar. Hier ist zudem mehr als bei anderen Straftaten noch eine vertrauensvolle und diskrete Handhabung des Falls und eine darauf abgestimmte Strafverteidigung notwendig.
Denn:
- Bei Sexualstraftaten drohen hohe Freiheitsstrafen.
- Allein der Vorwurf eines solchen Delikts kann weitreichende Konsequenzen für das Privat- und Berufsleben haben. Daher ist es bei jeder Verteidigung eines Sexualdelikts höchste Priorität, das Verfahren schnellstmöglich eingestellt zu bekommen.
- Oftmals haben Anwälte im Sexualstrafrecht es mit „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen zu tun. Das erfordert hohe Kenntnisse des Fachbereichs und eine langjährige Erfahrung. Dadurch kann meist verhindert werden, dass allein aufgrund einer Aussage eines vermeintlichen Opfers eine Verurteilung ausgesprochen wird. Wird einmal ein aussagepsychologisches Gutachten angefertigt, muss der Anwalt neben den juristischen Besonderheiten auch die psychologischen kennen und entgegenwirken.
- Grauzonen in der noch neuen und an vielen Stellen ungeklärten Rechtslage ermöglichen Spielraum für eine erfolgreiche Strafverteidigung.
- Vor allem bei Vergewaltigungen werden oftmals DNA-Spuren im Laufe des Ermittlungsverfahrens sichergestellt. Der Abgleich mit der DNA des mutmaßlichen Täters ist allerdings nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Wird dagegen verstoßen, kann diese Spur nicht als Beweis verwendet werden.
Wie beeinflusst die Reform des § 177 StGB die Strafbarkeit?
Im Zuge der Reform des Sexualstrafrechts zum 10.11.2016 wurde die Strafbarkeit der Sexualdelikte umfassend ausgeweitet. Dabei wurde auch unter anderem der Straftatbestand des sexuellen Übergriffs gem. § 177 Abs. 1 StGB neu geschaffen und in § 177 Abs. 2 ist nun auch das sexuelle Ausnutzen sonstiger Umstände festgeschrieben. Zuvor wurde das in § 179 StGB geregelt und im Rahmen der Reform um weitere Straftatbestände ausgeweitet.
Allerdings kommt bei Taten, die vor dem 10.11.2016 begangen wurden immer noch das alte Recht zur Anwendung.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise!
Sie sind in der Situation, dass Ihnen ein Sexualdelikt vorgeworfen wird oder Sie haben Fragen zu einer solchen Situation? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung. Denn jeder Tag zählt bei einem solchen Vorwurf. Außerdem ist uns bewusst, dass allein der Vorwurf einer Sexualstraftat weitgehende negative Folgen für das Privat- und Berufsleben haben kann, die unter Umständen nicht mehr wiedergutgemacht werden können. Deshalb gehen wir höchst vertraulich mit Ihren Informationen um. Verschwiegenheit und Diskretion ist uns besonders wichtig: Bei uns muss Ihnen nichts unangenehm sein. Im Gegenteil: Für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist es wichtig, dass wir uns gegenseitig vertrauen können. Wir widmen uns gerne professionell und kompetent Ihrem Fall.
Erreichbarkeit in Notfällen
Bei einigen behördlichen Maßnahmen gegen den Beschuldigten ist im besonderen Maße Eile geboten, wie etwa bei Durchsuchungen, vorläufigen Festnahmen oder Verhaftungen. Hier erreichen Sie Rechtsanwalt Feist während der Bürozeiten unter der Büronummer 040 / 239 683 12. Außerhalb der Bürozeiten – etwa zur Nachtzeit – erreichen Sie Rechtsanwalt Feist unter seiner Mobilfunknummer 0151 / 51 91 04 06. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens zu kontaktieren.
Rechtsanwalt Robert F. Feist studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg sowie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Rechtsanwalt Feist ist zudem Lehrbeauftragter sowie Doktorand im Bereich des Strafrechts an der Universität Hamburg.
Bereits während seiner juristischen Ausbildung legte Rechtsanwalt Feist seinen Fokus sowie seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht: So wurde er bereits im Studium von einem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof sowie mehreren renommierten Strafverteidigern gelehrt. In seinem Referendariat war er u. a. bei der Staatsanwaltschaft sowie in mehreren, auf das Strafrecht spezialisierten, Kanzleien tätig.
Seit dem Abschluss des Referendariats promoviert Rechtsanwalt Feist bei Professor Dr. Dr. Kuhli und unterrichtet Studierende im Bereich des materiellen Strafrechts.
Vergütung
Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Strafsachen wird das Honorar zumeist individuell vereinbart – abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Feist klärt Sie frühzeitig über die voraussichtlichen Kosten seiner Arbeit auf. Böse Überraschungen sind damit ausgeschlossen. Dabei ist ihm wichtig, dass die Kosten stets fair, verhältnismäßig sowie transparent gehalten werden. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. In geeigneten Fällen übernimmt Rechtsanwalt Feist Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger.
Kontakt
Sollten Sie einen rechtlichen Rat benötigen, nehmen Sie gerne über das nebenstehende Formular Kontakt zu Rechtsanwalt Robert F. Feist auf, der sich Ihrem Anliegen annimmt und sich schnellstmöglich bei Ihnen meldet.