Strafverteidigung Hamburg
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, gilt es schnell zu handeln. Ihr Strafverteidiger in Hamburg Robert Feist setzt sich für Sie und ihre Rechte ein und kämpft an Ihrer Seite für Gerechtigkeit.
Auf welchem Rechtsgebiet Sie auch immer als Mandant rechtlichen Beistand brauchen, Rechtsanwalt Feist steht für jegliche Formen der Rechtshilfe zur Verfügung, von der Beratung bis zur Strafverteidigung vor Gericht. Mandantenorientiert wird anhand des jeweiligen Strafverfahrens gewissenhaft eine Verteidigungsstrategie entwickelt, welche einen erfolgreichen Ausgang des Prozesses begünstigt. Dabei wird sehr detailliert vorgegangen und jeder Einzelfall genau studiert, um auf die bestmögliche Art und Weise für das Recht der Mandanten zu kämpfen.
Rechtsanwalt — Strafverteitiger
Robert F. Feist
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Strafverteidigung der Rechtsanwaltskanzlei Feist?
- Wann sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?
- Welche Rechte haben Beschuldigte und Angeklagte?
- FAQs:
- Was gilt im Strafrecht als strafbar?
- Wann gelte ich als Angeklagter?
- Wie läuft ein Verfahren ab?
- Welche Rechtsmittel kann ein Rechtsanwalt im Verfahren nutzen?
Was bedeutet Strafverteidigung der Rechtsanwaltskanzlei Feist?
Die Kanzlei Feist in Hamburg ist Ihr zuverlässiger Rechtsbeistand in strafrechtlichen Angelegenheiten. Eine kompetente Strafverteidigung ist unerlässlich, um der Staatsanwaltschaft bestmöglich entgegenzutreten. Rechtsanwalt Feist ist auf verschiedenen Gebieten des Strafrechts spezialisiert und kann seine Mandanten in unterschiedlichen rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen. Zu diesen Rechtsgebieten zählen:
- Arzneimittelstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Sportstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Organisierte Kriminalität
- Verteidigung in Kapitaldelikten (Verbrechen gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit)
- Allgemeines Strafrecht
Wann sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?
Kommt ein strafrechtliches Verfahren auf Sie zu, ist es ratsam so schnell wie möglich einen erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten, der über die aktuellen strafrechtlichen Entwicklungen bestens informiert ist und Ihnen sofort Rat geben kann, was nun zu tun ist. Wenden Sie sich bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens an einen Rechtsanwalt, stehen die Chancen auf einen positiven Ausgang deutlich besser. In diesem frühen Stadium kann im besten Fall eine Einstellung erwirkt werden, sollte die vorgeworfene Straftat nicht einen bestimmten Rahmen überschreiten, in welchem eine Einstellung aufgrund der Schwere nicht möglich ist. Aber auch im weiteren Verlauf des Verfahrens und wenn bereits eine Anklage gegen Sie erhoben worden ist, kann Rechtsanwalt Feist Sie im Angesicht der Staatsanwaltschaft vor Gericht vertreten. Sollte der Strafprozess abgeschlossen und Sie bereits verurteilt worden sein, gibt es gesetzlich zudem die Möglichkeit einer Revision, bei welcher Sie von Rechtsanwalt Feist unterstützt werden können. Scheuen Sie sich also nicht davor, erst in späteren Stadien des Verfahrens rechtlichen Beistand zu konsultieren, auch wenn Sie dies in einem früheren Stadium verpasst haben. Es ist nie zu spät für Ihr Recht zu kämpfen!
Welche Rechte haben Beschuldigte und Angeklagte?
Nach den aktuellen strafrechtlichen Gegebenheiten haben Sie eine Reihe von Rechten, von denen Sie bei einem Strafverfahren gegen Sie Gebrauch machen können, die sich positiv auf ihre Situation auswirken. An oberster Stelle steht dabei: Sie sind nicht verpflichtet, eine Aussage zu machen! Oftmals wird versucht, Angeklagte unter Druck zu setzen und dadurch zu einer sie selbst belastenden Aussage zu bringen. Seien Sie sich darüber bewusst, dass Sie das Recht haben zu schweigen und das Recht haben, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, bevor sie irgendetwas sagen. Haben Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragt, kann dieser Ihnen dabei helfen, ihre restlichen Rechte während des Strafverfahrens zu nutzen. Dazu zählen unter anderem:
- das Recht auf die Stellung von Beweisanträgen
- das Recht auf Anwesenheit bei Beweisaufnahmen
- das Recht auf die Ladung von Zeugen vor Gericht
Wenn Sie Ihre Rechte kennen und diese mithilfe eines Strafverteidigers in vollem Umfang nutzen, kann eine erfolgreiche Verteidigung gewährleistet werden.
FAQs:
Was gilt im Strafrecht als strafbar?
Grundsätzlich ist im Strafgesetzbuch geregelt, welche Handlungen und Verhaltensweisen rechtlich als strafbar gelten. Sämtliche mögliche Delikte vom Diebstahl bis zu Kapitaldelikten wie Mord oder Totschlag sind hier erfasst. Unterteilt wird das Strafrecht dabei in den Allgemeinen Teil und den Besonderen Teil. Im Allgemeinen Teil finden sich allgemeine Regelungen, die „vor die Klammer“ gezogen wurden. Diese gelten für alle Straftatbeständen gleichermaßen, wie beispielsweise Vorsatz oder Irrtümer.
Der Besondere Teil umfasst hingegen eine Vielzahl von Straftatbeständen. Wobei hier zu erwähnen ist, dass einige Straftatbestände auch in sogenannten „Nebengesetzen“ geregelt sind. Wie zum Bei- spiel das Betäubungsmittelgesetz sowie das Waffengesetz. Strafbar kann man sich also auf viele unterschiedliche Arten machen, wobei die Schwere des Delikts das Strafmaß begründet.
Wann gelte ich als Angeklagter?
Es ist in einem Strafverfahren zwischen mehreren Stadien zu unterscheiden. Im anfänglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind Sie noch kein Angeklagter, sondern erst ein Beschuldig- ter. Hier hat Ihr Rechtsanwalt noch mehr gestalterische Möglichkeiten tätig zu werden. Als angeklagt gelten Sie dann, wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist und die Staatsanwaltschaft sich statt einer Einstellung des Verfahrens für eine Anklageerhebung entscheidet. In diesem Fall erhalten Sie eine offizielle Vorladung für eine öffentliche Gerichtsverhandlung, in welcher die weiteren Verfahrensstadien eingeleitet werden.
Wie läuft ein Verfahren ab?
Ein Verfahren teilt sich in 4 Stadien. Sollte das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden und es zu einer Anklage kommen, folgt das Zwischenverfahren, in welchem vom Gericht geprüft wird, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt oder nicht. Das dritte Stadium, das Hauptverfahren, besteht dann aus der Hauptverhandlung vor Gericht, zu einem Urteil führt. Hiernach folgt dann schließlich das vierte Stadium, das Vollstreckungsverfahren. Die im Urteil ausgesprochene Strafe wird hier vollzogen, es besteht an diesem Punkt die Möglichkeit, in Berufung zu gehen oder Revision einzulegen
Welche Rechtsmittel kann ein Rechtsanwalt im Verfahren nutzen?
Zwar ist dies noch kein Rechtsmittel: Allerdings kann im Ermittlungsverfahren die Akte von ei- nem Rechtsanwalt eingesehen und mithilfe von Beweismitteln im Zweifel bewiesen werden, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht, sodass das Verfahren dann eingestellt wird. Im Hauptver- fahren können vor Gerichte Zeugen geladen werden und es können weitere Beweismittel erhoben werden, um einen Freispruch zu erwirken. Nach der Urteilsverkündung stehen dem Rechtsanwalt die Mittel der Revision und ggf. der Berufung zur Verfügung, mit denen das Strafverfahren in eine nächste Instanz kommt. Schließlich kann auch die Wiederaufnahme dazu führen, dass ein Urteil auf- gehoben und es erneut verhandelt wird.
Kontakt
Werden Sie einer Straftat beschuldigt und suchen rechtliche Beratung oder Beistand, zögern Sie nicht Rechtsanwalt Feist schnellstmöglich zu kontaktieren. Mit Ihnen gemeinsam wird erörtert, welche Mittel zur Verteidigung genutzt werden können, und eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Rufen Sie entweder unter der Nummer 040/23968312 an, schicken Sie eine E‑Mail an kontakt@ra-feist.de oder kontaktieren Sie uns direkt über unser Kontaktformular. Die Kanzlei Feist wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Erreichbarkeit in Notfällen
Bei einigen behördlichen Maßnahmen gegen den Beschuldigten ist im besonderen Maße Eile geboten, wie etwa bei Durchsuchungen, vorläufigen Festnahmen oder Verhaftungen. Hier erreichen Sie Rechtsanwalt Feist während der Bürozeiten unter der Büronummer 040 / 239 683 12. Außerhalb der Bürozeiten – etwa zur Nachtzeit – erreichen Sie Rechtsanwalt Feist unter seiner Mobilfunknummer 0151 / 51 91 04 06. Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger in jeder Lage des Verfahrens zu kontaktieren.
Rechtsanwalt Robert F. Feist studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg sowie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Rechtsanwalt Feist ist zudem Lehrbeauftragter sowie Doktorand im Bereich des Strafrechts an der Universität Hamburg.
Bereits während seiner juristischen Ausbildung legte Rechtsanwalt Feist seinen Fokus sowie seinen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Strafrecht: So wurde er bereits im Studium von einem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof sowie mehreren renommierten Strafverteidigern gelehrt. In seinem Referendariat war er u. a. bei der Staatsanwaltschaft sowie in mehreren, auf das Strafrecht spezialisierten, Kanzleien tätig.
Seit dem Abschluss des Referendariats promoviert Rechtsanwalt Feist bei Professor Dr. Dr. Kuhli und unterrichtet Studierende im Bereich des materiellen Strafrechts.
Vergütung
Die Kosten eines Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Strafsachen wird das Honorar zumeist individuell vereinbart – abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Feist klärt Sie frühzeitig über die voraussichtlichen Kosten seiner Arbeit auf. Böse Überraschungen sind damit ausgeschlossen. Dabei ist ihm wichtig, dass die Kosten stets fair, verhältnismäßig sowie transparent gehalten werden. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenlos. In geeigneten Fällen übernimmt Rechtsanwalt Feist Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger.
Kontakt
Sollten Sie einen rechtlichen Rat benötigen, nehmen Sie gerne über das nebenstehende Formular Kontakt zu Rechtsanwalt Robert F. Feist auf, der sich Ihrem Anliegen annimmt und sich schnellstmöglich bei Ihnen meldet.